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Weitere Erarbeitung von Maßnahmen für mehr Klima- und Umweltschutz in den Bereichen Mobilität, Beschaffung und Land- und Forstwirtschaft

    

Seit 1. Januar diesen Jahres ist unser kirchliches Klimaschutzgesetz in Kraft. Mit den notwendigen  Maßnahmen im Gebäude- und Energiebereich beschäftigen sich die Kirchenkreise und viele Kirchengemeinden nun sehr intensiv, um dem verabschiedeten Ziel der Klimaneutralität in unserer Landeskirche spätestens bis zum Jahr 2050 gerecht zu werden. Um tatsächlich klimaneutral werden zu können, wurde im Klimaschutzgesetz in § 10, Absatz 2 auch die Erarbeitung von Maßnahmen für die Bereiche sonstige Immobilien (Land- und Forstwirtschaft), Mobilität und Beschaffung sowie die Erarbeitung eines Umweltschutzgesetzes beauftragt. (KlSchG der EKBO)

In einem ersten Schritt werden momentan die bisher vorgesehenen zeitlichen Fristen (bis zum 31. Dezember 2021 bzw. 31. März 2022) überarbeitet, denn die Erarbeitung von Maßnahmen zur Förderung von klima- und umweltfreundlicher Mobilität, Beschaffung sowie Land- und Forstwirtschaft wird mehr Zeit in Anspruch nehmen – insbesondere auch, um den verschiedenen kirchlichen Ebenen und Gruppierungen mehr Zeit für den Austausch und die Diskussion von möglichen Maßnahmen in den benannten Bereichen einzuräumen.

Information- und Diskussionsplattform

Zur Information und Diskussion möglicher Maßnahmen in diesen Bereichen wurde auf den Internetseiten des Umweltbüros eine Informations- und Diskussionsplattform eingerichtet. Über diese Plattform kann man sich zu jeder Zeit über mögliche Maßnahmen und Gedankenansätze informieren. Über eine Dialog-Funktion (Formular) können Fragen gestellt, Hinweise gegeben und weitere Ideen eingebracht werden. Alle eingegangenen Anregungen und Ideen werden in den weiteren Diskussionsprozess eingebracht.

Außerdem werden auf der Plattform Termine für Informationsveranstaltungen bekannt gegeben und Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit verschiedenen Ansprechpartner*innen benannt.   

Seien Sie herzlich eingeladen, sich bei den Überlegungen zu möglichen Maßnahmen für mehr Klima- und Umweltschutz einzubringen. Schauen Sie einmal auf der Informations- und Diskussionsplattform vorbei:

https://www.ekbo.de/wir/umwelt-klimaschutz/themen-projekte/diskussionsplattform-klimaschutzgesetz.html  

Aktueller Sachstand der Erarbeitung von Maßnahmen für mehr Klima- und Umweltschutz in den Bereichen Mobilität, Beschaffung sowie Land- und Forstwirtschaft

Mobilität und Beschaffung

Bereits im Umweltkonzept unserer Landeskirche (2014), aber auch im Klimaschutzkonzept (2017) werden konkrete Maßnahmen zur Förderung von mehr Umwelt- und Klimaschutz in den Bereichen Mobilität und Beschaffung genannt.

Seitdem berät das Umweltbüro der EKBO Kirchengemeinden und Kirchenkreise zu möglichen Maßnahmen und unterstützt die Umsetzung entsprechender Projekte. Grundsatz der Arbeit bildet dabei das Prinzip der Nachhaltigkeitshierarchie „Vermeiden – Reduzieren – Effizienzsteigerung – Substituieren – Kompensieren“. (Hier zum Leitbild für Mobilität) (Hier zum Leitbild für Beschaffung) Auch bei der Erarbeitung weiterer Maßnahmen im Rahmen eines Klimaschutzgesetzes in den Bereichen Mobilität und Beschaffung dienen die beiden Konzepte, die Nachhaltigkeitshierarchie sowie die bisherigen Erfahrungen in den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden als Grundlage für den weiteren Prozess.

Mögliche Maßnahmen für mehr Klimaschutz im Bereich Mobilität sind folgende: die Förderung von mobilem Arbeiten und Videokonferenzen, die Anpassung der Reisekostenverordnung und die digitale Erfassung von Dienstkilometern, die Förderung der Nutzung von klimafreundlichen Fahrzeugen (ÖPNV, Fahrrad, E-PKW, E-Nutzfahrzeuge), die Förderung von Carsharing-Modellen, die Förderung von E-Ladeinfrastruktur an kirchlichen Gebäuden und die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen für nicht vermeidbare Treibhausgase. Gegenwärtig werden diese Maßnahmen in den verschiedenen Abteilungen des Konsistoriums geprüft und weiterentwickelt.

Im Bereich Beschaffung ist im Klimaschutzgesetz für den Bereich Gebäude und Energie bereits auch die Energiebeschaffung geregelt: ab dem 1. Januar 2022 darf Strom nur noch aus erneuerbarer Energie genutzt werden (KlSchG der EKBO). Entsprechend müssen die Lieferverträge nun umgestellt werden. Für Beschaffungen in den Bereichen Lebensmittel, Papier, IT-Technik und anderen Waren des kirchlichen Bedarfs könnte eine EKBO-weit einheitliche Beschaffungsverordnung den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden eine hilfreiche Grundlage für die Vermeidung und Reduzierung von Treibhausgasen bei Beschaffungsvorgängen sein. Entsprechende Regelungen werden in den verschiedenen Abteilungen des Konsistoriums gegenwärtig geprüft und weiterentwickelt.

Land- und Forstwirtschaft (sonstige Immobilien)

Der Bereich „sonstige Immobilien“ wurde bislang nicht in die Überlegungen zum Klima- und Umweltschutz einbezogen, und ist dementsprechend auch noch nicht im Klimaschutzkonzept unserer Landeskirche benannt. Obwohl der Bereich „sonstige Immobilien“ auch Friedhöfe, Garagenkomplexe, Pfarrgärten etc. einschließt, fokussieren wir unsere Überlegungen momentan auf die Bereiche Land- und Forstwirtschaft. Hier gibt es die mit Abstand größten Einsparpotentiale in Bezug auf Klimaschutz und den dringendsten Handlungsbedarf bezüglich des Umweltschutzes. Weiterhin bestehen hier konkrete Möglichkeiten, Regelungen zu erarbeiten, die sich rechtlich fassen und später auch umsetzen lassen.

Im Bereich Landwirtschaft sehen wir die dringendsten Herausforderungen in

  • der Verringerung der Artenvielfalt (z.B. Insektensterben),
  • der Eutrophierung („Überdüngung“) von Oberflächengewässern und Nitrat im Grundwasser,
  • arzneimittel- und multiresistenten bzw. antibiotikaresistenten Keimen in Oberflächengewässern,
  • den Treibhausgasemissionen (insbes. Methan / Lachgas) sowie
  • der Verdichtung und Verarmung der Böden.

 

Diesen Herausforderungen wollen wir begegnen durch

  • die Einschränkung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln,
  • eine Reduzierung der Düngung,
  • das Verbot der Verwendung gentechnisch veränderten Materials,
  • landschaftsökologische Ansätze (Hecken, Blühstreifen, etc.),
  • das Einschränken der Ausbringung arzneimittelbelasteter Wirtschaftsdünger oder Klärschlämme,
  • eine verbindliche Festschreibung des Erhalts des Bodenkohlenstoffs (Humus) sowie
  • angepasste Fruchtfolgen.

 

Ein offener Punkt in unseren Überlegungen ist der Umgang mit trockengelegten Feuchtgebieten und Mooren, und wie man hier zu einer Wiedervernässung kommen kann. Würde man diese Flächen renaturieren, blieben sie langfristig als Kohlenstoffspeicher erhalten, wären allerdings auch langfristig aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen und würden den Gemeinden nicht mehr als Pachtflächen und mögliche Einnahmequelle zur Verfügung stehen.

Unsere Überlegungen im Bereich der Forstwirtschaft sind noch nicht soweit gediehen. Problematisch ist unter anderem, dass nicht viel über die vorherrschenden Strukturen von Wald- bzw. Forstbesitz der Kirchengemeinden bekannt ist. Hier wird es noch einen Beratungs- und Diskussionsprozess geben, bevor dies konkretisiert werden kann. Die Herausforderungen, die sich im Bereich Forst ergeben, sind momentan allgegenwärtig. Wir werden uns auf jedem Fall mit der Frage des ökologischen Waldumbaus auseinandersetzen, um den kommenden Generationen möglichst trocken- und schädlingsresistente Wälder hinterlassen zu können, und wir werden uns mit der Art der Bewirtschaftung von Kirchenwald auseinandersetzen, hier auch insbesondere mit dem Einsatz von Holzvollerntern („Harvester“). Ein weiterer Aspekt, der momentan noch schwer zu fassen ist, ist die Nutzung von Wäldern als Kohlenstoffsenke und damit als Möglichkeit, Treibhausgase, die an anderer Stelle unvermeidbar sind, kirchenintern zu kompensieren. Vergleichbare Überlegungen werden auch schon durch die EU und durch die Bundesregierung angestellt.

Ab Herbst 2021 sind EKBO-weite Informationsveranstaltungen zur Vorstellung und Diskussion einzelner Maßnahmen geplant. Als Empfänger*in dieses Newsletters werden Sie rechtzeitig über diese Veranstaltungen informiert. Auch die Kirchenkreise und Kirchengemeinden werden entsprechend informiert und zur Teilnahme eingeladen. 

Haben Sie Anregungen, Hinweise oder Fragen zu möglichen Maßnahmen für mehr Klima- und Umweltschutz in den Bereichen Mobilität, Beschaffung und Land- und Forstwirtschaft? Sprechen Sie uns gerne direkt an oder nutzen Sie auch gerne die Informations- und Diskussionsplattform.

https://www.ekbo.de/wir/umwelt-klimaschutz/themen-projekte/diskussionsplattform-klimaschutzgesetz.html 

Letzte Änderung am: 11.04.2024