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Informations- und Diskussionsplattform zur weiteren Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes und des Umweltschutzgesetzes der EKBO (Bereiche Mobilität und Beschaffung, Land- und Forstwirtschaft)

Mit dieser Informations- und Diskussionsplattform möchten wir Sie einerseits über die weitere Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes und des Umweltschutzgesetzes informieren und Ihnen andererseits die Möglichkeit zur Diskussion und zum Austausch geben. Bitte nutzen Sie für Ihre Fragen, Anregungen, Hinweise und Diskussionsbeiträge das unten stehende Formular.  

Seit dem 1. Januar 2021 ist in unserer Landeskirche das „Kirchengesetz zur Förderung des Klimaschutzes in der EKBO“ (KlSchG) in Kraft. Es bezieht sich im ersten Schritt auf die kirchlichen Gebäude, insbesondere auf Heizungen und sonstige Energieverbräuche sowie energetische Gebäudesanierung. Weitere Informationen finden Sie hier

Es baut auf dem Umwelt- und dem Klimaschutzkonzept der EKBO auf, die in den Jahren  2014 und 2017 durch die Landessynode verabschiedet wurden. Weitere Informationen zum Umweltkonzept finden Sie hier, Informationen zum Klimaschutzkonzept hier

In einem nächsten Schritt sollen im Rahmen der Weiterentwicklung des KlSchG nun auch die Bereiche Mobilität und Beschaffung sowie „sonstige Immobilien“ (Land- und Forstwirtschaft) adressiert werden. Dies sowohl für den Aspekt Klimaschutz aber auch für den Aspekt Umweltschutz

In Bezug auf den Klimaschutz ist das Ziel benannt: spätestens bis zum Jahr 2050 (bzw. dem Klimaschutzgesetz der Bundesregierung folgend schon 2045) sollen die CO2e-Emissionen unserer Landeskirche auf Null gesenkt werden. Die Absenkung soll in erster Linie durch die Vermeidung von Emissionen geschehen. Sofern dies nicht möglich ist, kann nachgelagert auch eine Kompensation von Emissionen in Betracht gezogen werden.

Im Vergleich hierzu lassen sich in Bezug auf den Umweltschutz keine quantitativen Ziele fassen. Mit dem Umweltkonzept ist eine Ausrichtung kirchlicher Umweltarbeit gesetzt worden, die sich an alle Ebenen der kirchlichen Arbeit richtet. Die im Umweltkonzept exemplarisch genannten Maßnahmen sind sehr weit gefächert und reichen von Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, z.B. Angebote von Aktionen zum Umweltschutz in Kindertagesstätten, bis zu Maßnahmen zur biologischen Vielfalt, wie z.B. die Verankerung ökologischer Kriterien in die Pachtverträge der EKBO zur Verpachtung land- und forstwirtschaftlicher Flächen.

Weitere Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz, insbesondere in den Bereichen Mobilität und Beschaffung sowie sonstige Immobilien (Land- und Forstwirtschaft) werden entwickelt. Der Landessynode soll jährlich über den Fortgang berichtet werden.

Auf dem Weg der Entwicklung von möglichen Maßnahmen soll den verschiedenen kirchlichen Ebenen und Gruppierungen der Austausch und die Diskussion dieser Maßnahmen ermöglicht werden. So werden die Ideen zu möglichen Maßnahmen von verschiedenen Ausschüssen und Gremien, wie beispielsweise dem Ausschuss für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung oder dem Haushaltsausschuss geprüft und bewertet. Auch Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, kirchliche Verwaltungsämter und anderen Körperschaften der EKBO, für die das Klima- und Umweltschutzgesetz Anwendung findet bzw. die mit der Umsetzung befasst sein werden, werden aktiv in den Prozess einbezogen.

Die Weiterarbeit in den drei Bereichen konzentrierte sich zunächst folgendermaßen: Im Bereich Beschaffung wurde mit der Erarbeitung des Entwurfs einer Vergabe- und Beschaffungsverordnung begonnen  und die Möglichkeit für einen Zugang zu einem Ökofairen Einkaufsportal für kirchliche Einrichtungen geprüft und vorbereitet. Im Bereich Mobilität erfolgte eine Überprüfung der Reisekostenverordnung der EKBO mit dem Ziel, klima- und umweltfreundliche Mobilität zu fördern. Weitere Maßnahmen sind in Vorbereitung. Im Bereich Landwirt- und Forstwirtschaft werden die Kriterien zur Verpachtung von landwirtschaftlichen Nutzflächen überarbeitet, um den Musterpachtvertrag der EKBO entsprechend zu aktualisieren.

Im Zuge der Weiterarbeit am Klima- und Umweltschutzgesetz fanden drei überregionale Online-Info-Veranstaltungen statt. Zum Bereich Beschaffung am 3. November 2021, zum Bereich Land- und Forstwirtschaft am 8. November 2021 und zum Bereich Mobilität am 23. November 2021. Eingeladen waren alle Interessierten aus Kirchenkreisen, Kirchengemeinden, Kirchlichen Verwaltungsämtern und Umweltgruppen der EKBO. Insgesamt rund 100 Menschen nahmen an den drei Veranstaltungen sowie einer weiteren Info-Veranstaltung zu einem extra Schwerpunkt „Mobilität im ländlichen Raum“ (am 28. Oktober) teil.

Unter dem Titel „Klimafreundliche Mobilität im ländlichen Raum der EKBO – neue Chancen für kirchliches Leben?“ wurde in der Veranstaltung am 28. Oktober eine Studie vorgestellt, die in einem Kooperationsprojekt mit dem ökologischen Verkehrsclub Deutschland VCD (Landesverband Brandenburg) entstanden ist. Anhand einer exemplarischen Bestandsaufnahme wurde hier die aktuelle Situation kirchlicher Mobilität im ländlichen Raum der EKBO untersucht und es wurden mögliche Szenarien zur zukünftigen „klimafreundlichen“ Mobilität vorgestellt.

Im Bereich Beschaffung wurde in der Veranstaltung am 3. November einerseits über mögliche Maßnahmen für eine verbindliche ökofaire Beschaffung in kirchlichen Einrichtungen informiert, andererseits wurden praktische Umsetzungshilfen für den kirchlichen Alltag und seine sehr unterschiedlichen Beschaffungsprozesse vorgestellt und diskutiert. Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter "Mögliche Maßnahmen zur weiteren Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes" weiter unten. 

Am 8. November 2021 wurden die bisherigen Ideen für Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft vorgestellt. Da die Entwicklung von Maßnahmen für den Bereich Forstwirtschaft sich noch in einem sehr frühen Stadium befindet, wurde dieser Punkt nicht behandelt. Dazu muss es, wenn es soweit ist, noch eine gesonderte Veranstaltung geben. Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter "Mögliche Maßnahmen zur weiteren Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes" weiter unten. 

Im Bereich Mobilität wurden am 23. November eine Reihe von möglichen Maßnahmen vorgestellt, mit deren Hilfe Treibhausgase auch in diesem Bereich reduziert werden können.  Die Maßnahmen können sowohl in einem gesetzlichen Rahmen, wie bspw. der Reisekostenordnung der EKBO, verortet werden, aber auch als Maßnahmen mit Anreizcharakter konzipiert sein. In der breiten Palette an möglichen Maßnahmen wird die Nutzung des Fahrrades / E-Bikes einen besonderen Schwerpunkt einnehmen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter "Mögliche Maßnahmen zur weiteren Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes" weiter unten. 

Aktuell werden in den Kirchenkreisen Klimakümmer:innen gesucht und eingearbeitet, die die Klimaschutzkonzepte der Kirchenkreise verantworten werden. Im Grünen Datenkonto sind nun bis auf wenige Ausnahmen alle kirchlichen Gebäude mit ihren Verbräuchen erfasst. Zum Jahreswechsel stieg der Beratungsbedarf für die Umstellung auf Ökostrom stark an, denn seit 1. Januar diesen Jahres darf nur noch erneuerbare Energie genutzt werden. Weiterhin werden die Finanzsatzungen in den Kirchenkreisen geprüft und überarbeitet, um ab 1. Januar 2023 mit dem Aufbau der Klimaschutzfonds der Kirchenkreise über eine verbraucherbezogene Klimaschutzabgabe beginnen zu können.
Viel Erfreuliches ist also an zahlreichen Stellen vor allem im Gebäudebereich bereits sichtbar im Gange, um in der Gemeinschaft der Christ:innen dem Auftrag Gottes zur Bebauung und Bewahrung der Schöpfung nachzufolgen. Natürlich sind dabei auch vielfältige Schwierigkeiten und Problemstellungen zu bewältigen. Bei der Suche nach Lösungsansätzen und praktischen Umsetzungsfragen unterstützt das Umweltbüro der EKBO.

Aber in den Bereichen Mobilität, Beschaffung sowie Land- und Forstwirtschaft schreitet die Weiterarbeit am Klima- und Umweltschutz der Landeskirche voran.

Bereich Mobilität: Im Baugesetz unserer Landeskirche wurde ein Passus zu den baulichen Rahmenbedingungen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität(Fahrradstellplätze und E-Lademöglichkeiten) eingefügt. Momentan wird an der Reisekostenverordnung der Landeskirche gearbeitet, um durch entsprechende Regelungen die Nutzung klimafreundlicherer Verkehrsmittel im kirchlichen Kontext zu fördern. Zur Vermeidung von nicht zwingend notwendiger Mobilität von hauptamtlich Tätigen wird im Konsistorium eine Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten angewendet und erprobt, um in der Folge eine mögliche Übertragbarkeit auf weitere Dienststellen der Landeskirche zu prüfen. Zur Förderung der Fahrradnutzung wird gemeinsam mit Vertreter:innen der verschiedenen Verantwortungsbereiche die  Einführung des Dienstradleasings mitGehaltsumwandlung („Jobrad“) für hauptamtlich Tätige der EKBO geprüft. Weitere Maßnahmen sind in Prüfung und Erarbeitung. In verschiedenen Formaten wird über den Stand und die weitere Entwicklung einzelner Maßnahmen informiert. Menschen, die Interesse an einer intensiveren Mitarbeit im Bereich Mobilität haben, können sich gerne im Umweltbüro melden, um an einem der geplanten „Arbeitsgespräche Mobilität“ teilzunehmen.

Bereich Beschaffung: Ein Ergebnis eines „Arbeitsgespräches Beschaffung“, das am 12. April 2022 mit Interessierten stattfand, war u.a. die Empfehlung zur Einführung von niedrigschwelligen, anreizbietenden Einkaufshilfen zur Förderung ökofairer Beschaffung im kirchlichen Kontext. Noch im Sommer dieses Jahres, ein genaues Datum wird noch kommuniziert, soll nun für kirchliche Mitarbeitende und GKR-Mitglieder ein ökofaires Einkaufsportal zur Verfügung stehen, das ausschließlich geprüfte und zertifizierte Produkte anbietet. Am 28. Juni 2022 wird um 18 Uhr in einer digitalen Info-Veranstaltung über das Portal informiert, die praktische Handhabung vorgestellt und Fragen zur Nutzung besprochen. Interessierte aus kirchlichen Einrichtungen an dieser Veranstaltung melden Sie gerne bis spätestens 23. Juni 2022 im Umweltbüro.
Außerdem wird gegenwärtig an einem Poster gearbeitet, das mit verschiedenen Logos und Zertifikaten für typische Produktgruppen des kirchlichen Alltags eine übersichtliche und konkrete Einkaufshilfe darstellt. Eine erste Version, die EKD-weit angeboten wird, ist digital bereits verfügbar. Die zukünftige EKBO-Version dieses Posters wird neben einer Erweiterung an Produktgruppen auch als gedrucktes Format, aber auch zum Download verfügbar sein.
Parallel wird an einer Vergabe- und Beschaffungsverordnung unserer Landeskirche gearbeitet, die auch Kriterien der Nachhaltigkeit (ökologisch – sozial – fair gehandelt) berücksichtigt.

Bereich Land- und Forstwirtschaft:
Der bisher bestehende Musterpachtvertrag der EKBO wurde überarbeitet und um Kriterien für die ökologische Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen erweitert. Gegenwärtig wird abgestimmt, welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen sind, um eine möglichst hohe Verbindlichkeit für die Umsetzung in den Kirchengemeinden zu schaffen.  

GKR-Handbuch:
Eine Sammlung der verschiedenen Hinweise und Themen aus allen Bereichen des Umwelt- und Klimaschutzes, Gebäude, Mobilität, Beschaffung sowie Land- und Forstwirtschaft, wird in der nächsten, aktualisierten Auflage des GKR-Handbuches aufgenommen, das gegenwärtig vom Amt für kirchliche Dienste AKD in Abstimmung auch mit dem Umweltbüro überarbeitet wird. Auf diese Weise soll auch im Bereich der Arbeit von Gemeindekirchenräten und Ehrenamtlichen über die verschiedenen Aspekte und Möglichkeiten für mehr Umwelt- und Klimaschutz informiert und sensibilisiert werden.

(Stand: Juni 2022)

Über Informationsveranstaltungen informieren wir Sie hier. Um rechtzeitig alle Informationen zu erhalten, können Sie auch  unseren Newsletter unter: umwelt(at)ekbo.de abonieren.

Online-Informationsveranstaltung zum ökofairen Einkaufsportal für Kirchengemeinden „wir kaufen anders“ am 28. Juni 2022 um 18 Uhr

Gerne kommen wir auch zu Ihnen in die Kirchengemeinde oder Ihren Kirchenkreis, um Sie direkt über die Weiterarbeit am Klima- und Umweltschutz zu informieren. Sprechen Sie uns gerne an! 

 

Für eine bessere Lesbarkeit und vergrößerte Darstellung laden Sie sich die Grafiken als Pdf-Datei hier herunter.

Die Grafiken als Pdf zum Download hier.

Bereich Mobilität  

Bereits im Umweltkonzept unserer Landeskirche (2014), aber auch im Klimaschutzkonzept (2017) werden konkrete Maßnahmen zur Förderung von mehr Umwelt- und Klimaschutz im Bereich Mobilität genannt.

Seitdem berät das Umweltbüro der EKBO Kirchengemeinden und Kirchenkreise zu möglichen Maßnahmen und unterstützt die Umsetzung entsprechender Projekte. Grundsatz der Arbeit bildet dabei das Prinzip der Nachhaltigkeitshierarchie „Vermeiden – Reduzieren – Effizienzsteigerung – Substituieren – Kompensieren“. (Leitbild Mobilität)  

Auch bei der Erarbeitung weiterer Maßnahmen im Rahmen eines Klimaschutzgesetzes im Bereich Mobilität dienen das Umwelt- und das Klimaschutzkonzept, die Nachhaltigkeitshierarchie sowie die bisherigen Erfahrungen in den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden als Grundlage für den weiteren Prozess. Auch die Anregungen und Ideen aus dieser Informations- und Diskussionsplattform fließen in die grundsätzlichen und weiteren Überlegungen mit ein (siehe auch unter „Bisher eingegangene Beiträge und Ideen zur weiteren Bearbeitung“).

Mögliche Maßnahmen für mehr Klimaschutz im Bereich Mobilität sind demzufolge folgende: 

  • die Förderung von mobilem Arbeiten und Videokonferenzen
  • die Anpassung der Reisekostenverordnung
  • die digitale Erfassung von Dienstkilometern
  • die Förderung der Nutzung von klimafreundlichen Fahrzeugen (ÖPNV, Fahrrad, E-PKW, E-Nutzfahrzeuge)
  • die Förderung von Carsharing-Modellen
  • die Förderung von E-Ladeinfrastruktur an kirchlichen Gebäuden
  • Kompensationsmaßnahmen für nicht vermeidbare Treibhausgase.

Gegenwärtig werden diese Maßnahmen in den verschiedenen Abteilungen des Konsistoriums geprüft und weiterentwickelt. 

 

Bereich Beschaffung

Auch für den Bereich Beschaffung sind bereits im Umweltkonzept unserer Landeskirche (2014), aber auch im Klimaschutzkonzept (2017) konkrete Maßnahmen zur Förderung von mehr Umwelt- und Klimaschutz genannt. Seitdem berät das Umweltbüro der EKBO Kirchengemeinden und Kirchenkreise zu möglichen Maßnahmen und unterstützt die Umsetzung entsprechender Projekte. Grundsatz der Arbeit bildet auch in diesem Bereich das Prinzip der Nachhaltigkeitshierarchie „Vermeiden – Reduzieren – Effizienzsteigerung – Substituieren – Kompensieren“. (Leitbild Beschaffung)  

Auch bei der Erarbeitung weiterer Maßnahmen im Rahmen eines Klimaschutzgesetzes im Bereich Beschaffung dienen die das Umwelt- und das Klimaschutzkonzept, die Nachhaltigkeitshierarchie sowie die bisherigen Erfahrungen in den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden als Grundlage für den weiteren Prozess. Auch die Anregungen und Ideen aus dieser Informations- und Diskussionsplattform fließen in die grundsätzlichen und weiteren Überlegungen mit ein (siehe auch unter „Bisher eingegangene Beiträge und Ideen zur weiteren Bearbeitung“).

Im Bereich Beschaffung ist im Klimaschutzgesetz für den Bereich Gebäude und Energie bereits auch die Energiebeschaffung geregelt: ab dem 1. Januar 2022 darf Strom nur noch aus erneuerbarer Energie genutzt werden (KlSchG der EKBO). Entsprechend müssen die Lieferverträge nun umgestellt werden. Für Beschaffungen in den Bereichen Lebensmittel, Papier, IT-Technik und anderen Waren des kirchlichen Bedarfs könnte eine EKBO-weit einheitliche Beschaffungsverordnung den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden eine hilfreiche Grundlage für die Vermeidung und Reduzierung von Treibhausgasen bei Beschaffungsvorgängen sein. Entsprechende Regelungen werden in den verschiedenen Abteilungen des Konsistoriums gegenwärtig geprüft und weiterentwickelt.

 

Bereich Land- und Forstwirtschaft (sonstige Immobilien)

Der Bereich „sonstige Immobilien“ wurde bislang nicht in die Überlegungen zum Klima- und Umweltschutz einbezogen, und ist dementsprechend auch noch nicht im Klimaschutzkonzept unserer Landeskirche benannt. Obwohl der Bereich „sonstige Immobilien“ auch Friedhöfe, Garagenkomplexe, Pfarrgärten etc. einschließt, fokussieren wir unsere Überlegungen momentan auf die Bereiche Land- und Forstwirtschaft. Hier gibt es die mit Abstand größten Einsparpotentiale in Bezug auf Klimaschutz und den dringendsten Handlungsbedarf bezüglich des Umweltschutzes. Weiterhin bestehen hier konkrete Möglichkeiten, Regelungen zu erarbeiten, die sich rechtlich fassen und später auch umsetzen lassen.

Im Bereich Landwirtschaft sehen wir die dringendsten Herausforderungen in

  • der Verringerung der Artenvielfalt (z.B. Insektensterben),
  • der Eutrophierung („Überdüngung“) von Oberflächengewässern und Nitrat im Grundwasser,
  • arzneimittel- und multiresistenten bzw. antibiotikaresistenten Keimen in Oberflächengewässern,
  • den Treibhausgasemissionen (insbes. Methan / Lachgas) sowie
  • der Verdichtung und Verarmung der Böden.

 

Diesen Herausforderungen wollen wir begegnen durch

  • die Einschränkung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln,
  • eine Reduzierung der Düngung,
  • das Verbot der Verwendung gentechnisch veränderten Materials,
  • landschaftsökologische Ansätze (Hecken, Blühstreifen, etc.),
  • das Einschränken der Ausbringung arzneimittelbelasteter Wirtschaftsdünger oder Klärschlämme, sowie
  •  angepasste Fruchtfolgen.

 

Ein offener Punkt in unseren Überlegungen ist der Umgang mit trockengelegten Feuchtgebieten und Mooren, und wie man hier zu einer Wiedervernässung kommen kann. Würde man diese Flächen renaturieren, blieben sie langfristig als Kohlenstoffspeicher erhalten, wären allerdings auch langfristig aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen und würden den Gemeinden nicht mehr als Pachtflächen und mögliche Einnahmequelle zur Verfügung stehen.

Unsere Überlegungen im Bereich der Forstwirtschaft sind noch nicht soweit gediehen. Problematisch ist unter anderem, dass nicht viel über die vorherrschenden Strukturen von Wald- bzw. Forstbesitz der Kirchengemeinden bekannt ist. Hier wird es noch einen Beratungs- und Diskussionsprozess geben, bevor dies konkretisiert werden kann. Die Herausforderungen, die sich im Bereich Forst ergeben, sind momentan allgegenwärtig. Wir werden uns auf jedem Fall mit der Frage des ökologischen Waldumbaus auseinandersetzen, um den kommenden Generationen möglichst trocken- und schädlingsresistente Wälder hinterlassen zu können, und wir werden uns mit der Art der Bewirtschaftung von Kirchenwald auseinandersetzen, hier auch insbesondere mit dem Einsatz von Holzvollerntern („Harvester“). Ein weiterer Aspekt, der momentan noch schwer zu fassen ist, ist die Nutzung von Wäldern als Kohlenstoffsenke und damit als Möglichkeit, Treibhausgase, die an anderer Stelle unvermeidbar sind, kirchenintern zu kompensieren. Vergleichbare Überlegungen werden auch schon durch die EU und durch die Bundesregierung angestellt.

 

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Letzte Änderung am: 12.10.2023