Die Landessynode ist das oberste Leitungsgremium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO). Sie wird für sechs Jahre gewählt und tagt mindestens einmal jährlich. Ihre Mitglieder werden von den Kirchenkreisen sowie von den kirchlichen Arbeitszweigen, Einrichtungen und Werken gewählt, einige auch berufen. Der Landessynode gehören 108 Mitglieder an. Sie vertreten 774.820 (Stand 31.12.2024) Gemeindeglieder in 25 Kirchenkreisen und 533 Kirchengemeinden in den drei Sprengeln Berlin, Potsdam und Görlitz (Stand 31.01.2025).
Die Landessynode wählt aus ihren Mitgliedern das Präsidium. Es besteht aus dem Präses, zwei Vizepräsides und zwei Schriftführenden. Ferner bildet sie aus ihren Mitgliedern den Ältestenrat und Ausschüsse, die den Arbeitsgebieten der Kirche entsprechen.
11. Tagung der V. Landessynode in Berlin vom 19.11.2025 - 22.11.2025.
Bitte beachten Sie: Die Frist für die Antragsstellung endet am 7. Oktober 2025.
Dokumente vergangener Tagungen der Landessynode.
Hinweis: Bei hier nicht aufgelisteten Beschlüssen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Landessynode.
Geschäftsstelle der Landessynode
Georgenkirchstraße 69/70
10249 Berlin
Als rechtliche Grundlagen der Landessynode gelten einerseits die Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) Abschnitt 2 Die Landessynode Artikel 67-79 und andererseits die Geschäftsordnung der Landessynode der EKBO.