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Gemeindekirchenrat: Hier wird Kirche

Der GKR lenkt die Geschicke der Gemeinde

Der Gemeindekirchenrat (GKR)  leitet die Kirchengemeinde. So bestimmt es die Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) in Artikel 14. Die Mitglieder des Gemeindekirchenrats gestalten das Gemeindeprofil und tragen Verantwortung für Gemeindearbeit und Gemeindevermögen. Der GKR trifft alle wichtigen Entscheidungen über Schwerpunkte des Gemeindelebens und Gottesdienst, Haushalt, Bauaufgaben und Personal.

Mehr Informationen dazu gibt es beim Amt für kirchliche Dienste (AKD).

Handbuch

Für die alltägliche Arbeit in den Gemeindekirchenräten stellt das AKD das Handbuch für den Gemeindekirchenrat zur Verfügung. Das Handbuch bietet grundlegende Informationen und will Orientierung geben für die Arbeit des Gemeindekirchenrats.

Letzte Änderung am: 28.02.2023