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Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden der EKBO

Eine Handlungsempfehlung

Die Frühjahrssynode 2017 der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat sich mit der Annahme des Klimaschutzkonzepts für ein stärkeres Engagement der Kirche im Klimaschutz ausgesprochen.

Ziel ist es, den CO2-Ausstoß der Landeskirche bis 2020 um 15% im Vergleich zu 2015 zu senken, bis 2050 sogar um 85%. Das bedeutet eine Reduktion von ca. 85.500 Tonnen im Jahr 2015 auf knapp 13.000 Tonnen im Jahr 2050. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Nutzung erneuerbarer Energien bzw. Umweltenergien und der Energieeinsparung zu erschließen.

Diese Handlungsempfehlung richtet sich an alle Kirchengemeinden und Kirchenkreise, kirchlichen Werke sowie Einrichtungen und Kirchlichen Verwaltungsämter, die sich mit dem Gedanken tragen, eine Solaranlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude oder innerhalb eines denkmalgeschützten Ensembles der EKBO zu errichten.

Die zuständigen Denkmalbehörden im Bereich der EKBO, das Kirchliche Bauamt und das Umweltbüro stehen der Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden grundsätzlich positiv gegenüber. Die Genehmigung einer Solaranlage ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung!

Für eine erfolgreiche Umsetzung Ihres Vorhabens werden folgende Schritte empfohlen:

1. Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Kirchlichen Bauamt und dem Umweltbüro der EKBO. Ihre Ansprechpartner*innen finden Sie hier:

https://kirchenbau.ekbo.de/ansprechpartnerinnen.html

https://www.ekbo.de/wir/umwelt-klimaschutz.html

2. Vereinbarung eines Ortstermins mit dem Kirchlichen Bauamt und dem Umweltbüro zur Ersteinschätzung des Vorhabens aus Sicht des Denkmalschutzes und des Klimaschutzes.

Das Kirchliche Bauamt prüft die örtlichen Gegebenheiten/das gebaute Ensemble. Die Anlage sollte historisch gewachsene Blickachsen nicht beeinträchtigen (vor Ort wie aus der Ferne) und möglichst wenig einsehbar sein. Die äußere Erscheinung des Denkmals muss weitgehend erhalten bleiben.

Das Umweltbüro prüft die Sinnhaftigkeit der Maßnahme zur Erreichung der Klimaschutzziele unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten. Ein CO2-Preis wird in den Berechnungen berücksichtigt. Bei der Planung einer Photovoltaik-Anlage ist darauf zu achten, dass möglichst viel des produzierten Stroms vor Ort verbraucht werden sollte.

3. Nach erfolgter Abstimmung mit dem Kirchlichen Bauamt und dem Umweltbüro kann die Kirchengemeinde Kontakt mit der Unteren Denkmalbehörde aufnehmen und einen gemeinsamen Termin für eine Begehung vor Ort vereinbaren (Gemeinde, Kirchliches Bauamt, Umweltbüro, Untere Denkmalbehörde).

4. Die Baupfleger*innen des Kirchlichen Bauamtes und die Mitarbeiter*innen des Umweltbüros beraten die Kirchengemeinden und Kirchenkreise hinsichtlich der weiteren Kommunikation mit den Denkmalbehörden, um ein für alle Beteiligten zufriedenstellendes Ergebnis zu erreichen.

Anlagen zur Produktion von Strom für den Eigenbedarf werden aus dem Klimaschutzfonds II gefördert (siehe https://www.ekbo.de/wir/umwelt-klimaschutz/foerdermittel.html).

 

Kirchliches Bauamt und Umweltbüro


Berlin, den 22.11.2019

Letzte Änderung am: 12.10.2023