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Vogelgezwitscher statt Dieselabgase auf dem evangelischen Friedhof in Teltow - Neues E-Nutzfahrzeug löst altes Dieselfahrzeug ab

Foto: Ev. Kirchengemeinde St. Andreas Teltow
Foto: Ev. Kirchengemeinde St. Andreas Teltow
Foto: Ev. Kirchengemeinde St. Andreas Teltow
Foto: Ev. Kirchengemeinde St. Andreas Teltow

Am 21. September wurde das neue elektrische Nutzfahrzeug für den evangelischen Friedhof und die Kirchengemeinde im Rahmen einer Andacht feierlich in Betrieb genommen. Das neue Fahrzeug der Marke Goupil ersetzt das 30-Jahre-alte, dieselbetriebene Friedhofsfahrzeug. Das Fahrzeug wird für Erdtransporte und für den Gießeinsatz, aber auch für Transporte innerhalb der Kirchengemeinde  genutzt. Eine Garage mit Stromanschluss ist auf dem Friedhof. Geladen wird das Fahrzeug mit Ökostrom über einen Rahmenvertrag des Kirchenkreises.

„Wir möchten mit dem Elektrofahrzeug mit Straßenzulassung, auch ein ökologisches Zeichen setzen“, berichtet Enrico Rößler, Vorsitzender des GKR der Teltower Kirchengemeinde. „Aber auch der Verzicht auf Lärm und auf Dieselabgase ist für unseren Friedhof mit seinem reichen Baumbestand wichtig, denn er grenzt unmittelbar an eine Schule und verschiedene Wohngebäude. Auch der Stadt Teltow, die Eigentümerin der Hälfte der Fläche ist und mit der es eine sehr langjährige, sehr gute Partnerschaft gibt, sind diese verschiedenen Aspekte des neuen klima- und umweltfreundlichen Nutzfahrzeuges wichtig,“ erläutert Herr Rößler weiter.

Die Vorbereitungen für das Projekt haben einiges an Zeit, Kraft und Geduld erfordert. Gerade auch, weil elektrische Nutzfahrzeuge im Gegensatz zu E-PKW erst seit Kurzem im Fokus von Fördermittelprogrammen stehen. Der nun hier erreichte Erfolg wird hoffentlich auf andere Friedhöfe und Kirchengemeinden ausstrahlen und dazu beitragen, mehr für den Umwelt- und Klimaschutz zu tun. Mit dem neuen elektrischen Nutzfahrzeug trägt die Kirchengemeinde Teltow aktiv und ganz konkret dazu bei, das kirchliche Klimaschutzziel der Klimaneutralität bis spätestens 2050 zu erreichen.

Letzte Änderung am: 11.04.2024