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Ökostrom für Ihre Gemeinde

Newsletter Juli 2023

Mit dem Inkrafttreten des Klimaschutzgesetzes für Gebäude (KlSchG) der Landeskirche trat am 01. Januar  2022 auch die Pflicht ein, nur noch Strom aus erneuerbaren Energien zu beziehen. Damit will die EKBO bis 2045 die Emissionen der Landeskirche auf Null senken.

Seit dem 01. Januar  2023 trat ebenso die Klimaschutzabgabe der Landeskirche in Kraft. Jede Gemeinde zahlt für Gebäude in ihrer Zuständigkeit pro Tonne CO2e 125 Euro in einen kreiskirchlichen Klimaschutzfonds ein. Aus diesem Fonds können dann die Kirchengemeinden bis zu 100 Prozent der klimabedingten Mehrkosten als Zuschuss beantragen.

Sollten Sie bisher noch „Graustrom bzw. Strommix“ beziehen, zahlen Sie ab diesem Jahr eine Klimaschutzabgabe für dieses Stromprodukt. Wir empfehlen Ihnen schnellstmöglich den Stromanbieter zu wechseln. Eine erste Hilfe bietet Ihnen unser Ökostrom-Flyer hier

Die Zahl der Anbieter von reinem Ökostrom wächst in Deutschland rasant, darunter sind auch viele kleine oder genossenschaftlich organisierte Anbieter. Die Auflistung von reinen Ökostromanbietern in unserem Info-Flyer ist daher nicht vollständig, kann jedoch als Orientierungshilfe dienen und stellt sechs Unternehmen vor, die als reine Ökostromanbieter überregional etabliert sind. Weitere Empfehlungen bieten auch die Übersichten unter folgenden Links: https://www.ecotopten.de/strom/oekostrom-tarife und https://utopia.de/ratgeber/oekostrom-tarife-vergleich/.

Daneben gibt es noch weitere Ökostromtarife speziell für Kirchen, die von Firmen angeboten werden, die zwar nicht ausschließlich Ökostrom anbieten, sich jedoch auf andere Art und Weise für den Klimaschutz einsetzen.

Eine weitere Möglichkeit ist ein sogenannter Bündeleinkauf von Strom z.B. vom kirchlichen Anbieter HKD. Hierbei handelt es sich einen Stromrahmenvertrag, über den eine vorher möglichst genau definierte, größere Menge an Strom eingekauft wird. Die Einrichtungen, die an einem Bündeleinkauf teilnehmen wollen, müssen sich vor dem Einkauf des Stroms und vor dem Beginn der Stromlieferung verbindlich zur Teilnahme am Bündeleinkauf verpflichten. Im Unterschied zu klassischen Rahmenverträgen, bei denen die Konditionen, darunter auch der Preis, bereits feststehen, können bei einem Bündeleinkauf durch die klar definierte Menge an Strom, in der Regel deutlich bessere Konditionen ausgehandelt werden. Den Stromeinkauf und das Verhandeln der Konditionen übernimmt die HKD.

Weitere Informationen zum Bündeleinkauf durch die HKD hier: https://www.kirchenshop.de/buendeleinkauf-strom

Den Ökostrom-Flyer zum Downloaden hier.

Weitere Informationen zu Ökostrom hier: https://www.ekbo.de/wir/umwelt-klimaschutz/themen-projekte/beschaffung/energie.html

Letzte Änderung am: 11.04.2024