Zur Hauptnavigation springen Zur Suche springen Zum Inhalt springen
InstagramRSSPrint

Kurz vorgestellt: Volksbegehren über ein klimaneutrales Berlin ab 2030

Newsletter September 2022

 

                                            

 

Auf Betreiben der Bürgerinitiative Klimaneustart (Volksinitiative Klimanotstand Berlin) hin wurde im Dezember 2019 vom Senat die Klimanotlage (syn. Klimanotstand) für das Land Berlin ausgerufen. Allerdings sind die Pläne des Senats, bis 2050 klimaneutral zu werden, nicht ausreichend, um das 1,5°-Ziel (Pariser Klimaabkommen) einzuhalten. Entsprechend macht sich die Bürgerinitiative Klimaneustart für weitergehende Forderungen und einen vorgezogenen Zeitplan stark. Nach französischem Vorbild wurde ein repräsentativ ausgeloster Klimabürger:innenrat gebildet, der den Senat bei gesamtgesellschaftlichen, schwierigen politischen Entscheidungen fundiert beraten und mit konkreten Handlungsempfehlungen unterstützen kann. Im Klimabürger:innenrat haben 100 per Zufall ausgewählte Berlinerinnen und Berliner fast drei Monate lang zahlreiche Empfehlungen zu Maßnahmen in den einzelnen Sektoren diskutiert: www.berlin.de/klimabuergerinnenrat/empfehlungen/. Weitere Pläne mit detaillierten Maßnahmenpaketen und Empfehlungen wurden z.B. von Klimaneustart, German Zero oder der Energywatchgroup veröffentlicht.

Um nun ins Handeln zu kommen und die überfällige Umsetzung dieser Maßnahmen voranzutreiben, werden bei dem Volksentscheid bewusst keine Maßnahmen, sondern in erster Linie das Vorziehen des Zieljahres gefordert. Im Kern umfasst der Volksentscheid fünf Forderungen:

1. Klimaneutralität in Berlin bis 2030 statt 2045

2. Verpflichtungen statt unverbindlicher Ziele

Umformulierung des Gesetzestextes, damit aus unverbindlichen Zielen Verpflichtungen werden: Dadurch sollen Lücken für politisches Nicht-Handeln geschlossen sowie Sanktionsmechanismen bei Pflichtverstößen eingeführt werden.

3. Berücksichtigung aller Treibhausgase, nicht nur CO₂

4. sozial gerechter Ausgleich

Die Verschärfung der Klimaverpflichtungen wird mit einem sozial gerechten Ausgleich einhergehen.

5. Reduktion vor Kompensation

Falls keine weiteren Reduktionen möglich sind, müssen die bis zur Klimaneutralität verbleibenden Emissionen über seriöse und nachhaltige Mechanismen kompensiert werden.

 

Die vollständige Novelle des Gesetzestextes finden Sie hier: https://klimaneustart.berlin/wp-content/uploads/2022/02/211208_Synopse-zur-Novelle-des-EWG_Klimaneustart.pdf

Aktuell läuft die zweite Phase (Volksbegehren) bis zum 14.11., in der insgesamt 240.000 Unterschriften gesammelt werden müssen. Nach Abzug aller ungültigen Eintragungen müssen rund 175.000 gültige Unterschriften übrig sein. Sind sie zusammen, führt das zur letzten Phase – dem eigentlichen Volksentscheid.

Wenn Sie diesen Ansatz zur Umsetzung des Pariser Klimaziels und zur Bewahrung der Schöpfung unterstützen möchten, legen Sie bitte die Unterschriftenliste zum Volksbegehren über ein klimaneutrales Berlin ab 2030 (https://www.berlin2030.org/wp-content/uploads/2022/07/Unterschriftenliste_Berlin_2030.pdf) in Ihrer Gemeinde aus.

Die Unterschriftenlisten sollen bis 12. November 2022 an:

Klimaneustart Berlin

c/o bUm

Paul-Lincke-Ufer 21

10999 Berlin

gesendet werden.

 

Weitere Informationen zu Klimaneustart Berlin und dem Volksentscheid finden Sie im Netz unter: https://www.berlin2030.org

https://www.berlin2030.org

Letzte Änderung am: 11.04.2024