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Klimaschutz konkret – Was bedeutet das neue Klimaschutzgesetz der EKBO?

 

                                  

Da die Schöpfungsverantwortung neben der Verkündigung ein elementarer Baustein des christlichen Glaubens ist und wir die Klimakrise immer präsenter vor Augen haben, treibt uns die Sorge um das gemeinsame Haus um. Entsprechend hat die Landessynode der EKBO während der Herbsttagung 2019 den Entwurf eines Klimaschutzgesetzes beauftragt. 2020 wurde der Entwurf federführend vom Umweltbüro und der Rechtsabteilung erarbeitet. Im Prozess gab es zahlreiche Abstimmungsrunden in diversen Gremien der Kirchenleitung, den ständigen Ausschüssen, den Amtsleitern der Verwaltungsämter, sowie drei digitale Konferenzen für die Basis in den drei Sprengeln der Landeskirche. Dieser gemeinsame Entwurf hat speziell den Gebäudebereich im Fokus, da hier mit über 80 Prozent der CO2e-Emissionen der größte Hebel besteht.

Neben konkreten Maßnahmen, wie dem Verbot des Einbaus fossiler Heizungen oder dem verpflichtenden Bezug von Ökostrom, ist auch ein doppeltes Anreizsystem zur Finanzierung und Förderung der Umsetzung energetischer Maßnahmen im Gesetz vorgesehen: einerseits werden die Emissionen direkt beim Verursacher mit 125€ pro Tonne CO2e bepreist, andererseits können davon 100 Prozent der klimabedingten Mehrkosten für energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert werden.

Die Notwendigkeit und der gemeinsam erarbeitete Entwurf fanden die Zustimmung der Synodalen. Mit einer überwältigenden Dreiviertelmehrheit wurde das Klimaschutzgesetz am 23. Oktober beschlossen. Es tritt zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft.

Ab dann werden in der EKBO keine fossilen Heizungen mehr verbaut. Zum 1. Januar 2022 werden alle Gemeinden Ökostrom beziehen. Ab dem 1. Januar 2023 wird die Klimaschutzabgabe in kreiskirchliche Klimaschutzfonds überführt und kann von den Gemeinden zur Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz im Bereich Gebäude abgerufen werden.

Grundlage für die CO2e-Bepreisung sind die gebäudespezifischen CO2e-Emissionen. Die spezifischen Emissionen werden anhand der Energieverbrauchsabrechnungen elektronisch ermittelt und der kirchlichen Stelle und dem Kirchenkreis zur Verfügung gestellt. Die digitale Ersterfassung der Gebäude- und Energiedaten in dem Energiemanagementsystem „Grüner Hahn“ läuft und soll bis zum Frühjahr 2021 abgeschlossen sein. Mit ersten Energieberichten und Emissionsbescheiden ist aber nicht vor 2022 zu rechnen.

Insbesondere bei laufenden oder anstehenden Bauvorhaben verändert sich durch die innerkirchliche und die staatliche CO2e-Bepreisung die Wirtschaftlichkeit. Bei hohen Emissionen steigen die Betriebskosten so stark, dass es in vielen Fällen über die Laufzeit deutlich günstiger ist die ökologische Variante (mit höheren Investitionskosten) zu realisieren. Dasselbe gilt für Dämmmaßnahmen oder Fenstertausche im Bestand.

Als Landeskirche ist es natürlich ein Privileg an dieser Stelle die Vorbildfunktion für die Zivilgesellschaft übernehmen zu können, gleichzeitig kommt es im Zuge der Implementierung des Klimaschutzgesetzes an vielen Stellen zu tiefgreifenden Umstrukturierungen: die Planung und Bewirtschaftung des Gebäudebestands in den Gemeinden richtet sich neu aus und auf kreiskirchlicher Ebene müssen ganz neue Strukturen geschaffen werden. Das wird sicher nicht einfach, aber wir setzten ein umso deutlicheres Zeichen wenn wir als Kirche solche Mühen auf uns nehmen, um die Schöpfung zu bewahren und kommenden Generationen eine faire Chance zu geben. Zu diesen praktischen Fragen bietet das Konsistorium im Januar drei digitale Veranstaltungen mit je einem Schwerpunkt auf Bauen, Finanzen, Rechtliches an. Informationen zu den Infoveranstaltungen auf www.ekbo.de/umwelt.

 

Letzte Änderung am: 11.04.2024