Das Land Brandenburg fördert mit einer "Lastenradprämie" die Anschaffung fabrikneuer Lastenfahrräder mit und ohne E-Motor. Die Förderung richtet sich an Gemeinden, Verbände, Vereine sowie Gewerbetreibende in Brandenburg. Der Förderbeitrag wird anhand der zuwendungsfähigen Investitionskosten ermittelt. Er beträgt grundsätzlich 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 2.500 € pro Lastenfahrrad und maximal 4.000 € bei E-Lastenfahrrädern. Wird das Fahrrad für die Allgemeinheit kostenfrei zur Verfügung gestellt, erhöht sich der Fördersatz sogar auf 80 %.
Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2022, Anträge sollten so zeitnah wie möglich gestellt werden.
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