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Förderprogramm "Ladeinfrastruktur vor Ort" des BMVI

Gefördert wird öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie deren Errichtung und der dazugehörige Netzanschluss in Deutschland.

Natürliche Personen und Gebietskörperschaften sind uneingeschränkt antragsberechtigt.

Die Förderquoten belaufen sich auf max. 80% und max. 100.000 €.

Im Detail:

Netzanschluss pro Standort:

 

Art des Netzanschlusses

    

    Förderquote

maximale Förderung pro NA

Niederspannung

80 %

     

10.000,00 €

Mittelspannung

80 %

100.000,00 €

Netzanschluss + Pufferspeicher

80 %

100.000,00 €

Pro Ladepunkt:

 

 

 

Förderkategorie

Förderquote

  max.   Förderbetrag

Normalladepunkte (AC und DC 11 kW bis 22 kW)

80 %

     

4.000,00 €

Schnellladepunkte (DC bis einschließlich 50 kW)

80 %

16.000,00 €

Die Förderquoten und Maximalbeträge beziehen sich auf eine durchgängige öffentliche Zugänglichkeit von 24 Stunden an 7 Tagen der Woche ("24/7"). Bei eingeschränkter öffentlicher Zugänglichkeit von mindestens 12 Stunden werktags (montags bis samstags; "12/6") reduzieren sich Förderquote und maximale Förderung um die Hälfte.

Weitere Informationen finde Sie hier.

Letzte Änderung am: 11.04.2024