Gefördert wird öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie deren Errichtung und der dazugehörige Netzanschluss in Deutschland.
Natürliche Personen und Gebietskörperschaften sind uneingeschränkt antragsberechtigt.
Die Förderquoten belaufen sich auf max. 80% und max. 100.000 €.
Im Detail:
Netzanschluss pro Standort:
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Die Förderquoten und Maximalbeträge beziehen sich auf eine durchgängige öffentliche Zugänglichkeit von 24 Stunden an 7 Tagen der Woche ("24/7"). Bei eingeschränkter öffentlicher Zugänglichkeit von mindestens 12 Stunden werktags (montags bis samstags; "12/6") reduzieren sich Förderquote und maximale Förderung um die Hälfte.
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