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Fördermittel aus dem Umweltbüro - Antragstellung jederzeit möglich!

Newsletter Juli 2023

Die EKBO verfügt über einen Umweltfonds sowie Kollektenmittel, aus denen kleinere kirchliche Projekte im Umwelt- und Klimaschutzbereich, zum Beispiel umweltfreundliche Mobilität und Beschaffung oder Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, gefördert werden können.  Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, unseren ökologischen Fußabdruck zu verringern und dadurch unserer Verantwortung für die Schöpfung nachzukommen.

Die Projekte können sehr vielfältig sein. Sie reichen von der Gestaltung von Kleinbiotopen oder der Aufstellung von Nisthilfen bis hin zur Unterstützung von Veranstaltungen im Bereich der Umweltbildung. Vorstellbar ist zum Beispiel auch eine naturnahe Umgestaltung des Kirchengeländes durch Anlegen von Wildblumenwiesen für Insekten, Heckenpflanzungen, Schaffung von Nistmöglichkeiten für Vögel, Insektenhotels und Ähnliches. Auch andere kirchliche Liegenschaften können naturnah umgestaltet werden, zum Beispiel ein Kirchenwald. Im Bereich der umwelt- und klimafreundlichen Mobilität können Gemeinden PKW- oder Transporterfahrten vermeiden, indem sie E-Bikes oder Lastenräder für ihre Dienstfahrten nutzen. Auch das Aufstellen von Regentonnen oder Zisternen, die Umgestaltung von Kirchen zu „Hitzecafés“, das Errichten von Komposttoiletten, öffentlich zugängliche Trinkwasserbrunnen, Sonnensegel über Kinderspielplätzen, Aktionswochen, Veranstaltungen, Bildungsmaßnahmen zu Themen des Klima- und Umweltschutzes uvm. sind förderbar.

Ein Antrag ist jederzeit möglich und ist formlos an das Umweltbüro unter umwelt(at)ekbo.de  zu stellen. Der Antrag muss jedoch vor Beginn des Projektes gestellt werden. Dem Antrag sind eine Maßnahmenbeschreibung, ein Finanzierungsplan und die beantragte Fördersumme beizulegen. Nach Eingang des Antrags wird das Projekt auf Förderfähigkeit geprüft. Ein Zuschuss kann in der Regel nur max. 50% der Gesamtkosten, mindestens jedoch 100 Euro, betragen. Beachten Sie bitte, dass Baumaßnahmen an kirchlichen Immobilien nicht gefördert werden können.

Bei Fragen hinsichtlich einer Förderung steht Ihnen Herrn Walter unter der 030/24344411 oder g.walter(at)ekbo.de gern zur Verfügung.

Letzte Änderung am: 11.04.2024