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Förderung für Sorbenstiftung wird erhöht

Der Bund und die Länder Brandenburg und Sachsen verbessern die Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk. Von 2021 bis 2025 stünden nun jährlich knapp 24 Millionen Euro zur Förderung der sorbisch-wendischen Minderheit durch die Stiftung zur Verfügung, teilte das Bundesinnenministerium nach der Unterzeichnung des Abkommens am Dienstag in Berlin mit. Damit werde die Förderung um rund 5,3 Millionen Euro im Jahr erhöht.

Das vierte Abkommen zur gemeinsamen Finanzierung der Stiftung wurde den Angaben zufolge in einer Schaltkonferenz von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) unterzeichnet. „Die Stiftung für das sorbische Volk trägt seit Jahren maßgeblich dazu bei, dass Sprache und Kultur des sorbischen Volkes lebendig bleiben“, erklärte Seehofer: „Mit der Aufstockung der Mittel ist diese so wertvolle Arbeit auch in Zukunft auskömmlich finanziert.“

Woidke betonte, Brandenburg bekenne sich zur Verpflichtung, „den außergewöhnlichen Reichtum der sorbisch-wendischen Kultur, Sprache und Bräuche als Teil des immateriellen Kulturerbes zu bewahren und weiterzuentwickeln“. Kretschmer erklärte, die Unterstützung ermögliche eine stärkere Präsenz der sorbischen Sprache in den digitalen Medien, den Einsatz von Sprachmotivatoren sowie zahlreiche kulturelle und soziale Projekte in der Lausitz.

Zusätzlich erhält Brandenburg rund 19 Millionen Euro und Sachsen rund 42,5 Millionen Euro zur Förderung der Minderheit aus dem Strukturstärkungsgesetz des Bundes zum Braunkohleausstieg.

(epd)

Info
Die Stiftung für das sorbische Volk wurde 1998 durch einen Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bautzen errichtet. Zweck der Stiftung ist die Pflege und Förderung sorbischer Sprache und Kultur als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes. Finanziert wird die Stiftung seit 1998 gemeinsam durch das Land Brandenburg, den Freistaat Sachsen und den Bund.

Letzte Änderung am: 28.02.2023