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Supervision und Coaching

Supervision und Coaching sind im Fortbildungsgesetz der EKBO als Formen der Fortbildung festgehalten.

Die beiden Formate der beruflichen Begleitung sind nicht ganz trennschaft: Beide richten sich (vor allem) auf das berufliche Handeln einer Person. Eine mögliche Differenz liegt in dem Fokus: Nimmt Supervision vor allem die Person, ihr berufliches Umfeld und die organisationalen Strukturen in den Blick und kann  auch an einer Gruppe von Personen zur Verfügung stehen, kommt beim Coaching vor allem die einzelne Person mit ihren Erfahrungen und Ressourcen zur Geltung. 

Das Verfahren zur Genehmigung und anteiligen Kostenübernahme bei Supervision/Coaching ähnelt dem der anderen Fortbildungen: Die interessierte Person stellt einen Antrag und holt die Genehmigung durch die dienstvorgesetzte Person ein; über den Dienstweg kommt der Antrag zur Abteilung 4.1. ins Konsistorium der EKBO und wird nach formalen Kriterien geprüft; gegebenenfalls erfolgt dann die Zusage einer (Mit)Finanzierung im Rahmen der geltenden Regelungen und Sätze. Die Beantragung bezieht sich immer auf den Zeitraum eines Kalenderjahres und wird – bei Zusage einer Mitfinanzierung – bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres abgerechnet.

Die Wahl eines Supervisors/einer Supervisorin sollte sich dabei grundsätzlich an der Liste der durch die Landeskirche anerkannten Supervisor:innen orientieren. Diese steht hier als PDF zum Herunterladen bereit: Liste der anerkannten Supervisor:innen.

Das gleiche gilt entsprechend für die Wahl eines Coaches. Diese Lieste steht hier als PDF zum Herunterladen bereit: Liste der anerkannten Coaches.

In begründeten Einzelfällen ist die Wahl einer begleitenden Person (Supervision, Coaching) auch außerhalb dieser Liste möglich.

Für Personen, die auf eine dieser Listen aufgenomen werden wollen, steht ein hier Formular als PDF zur Verfügung: Aufnahmeantrag. Es kann per Mail an fortbildung(at)ekbo.de oder per Briefpost an Bettina Röser geschickt werden (Adresse in der Fußzeile).

Für die (Mit)Finanzierung von Supervision und Coaching durch die Landeskirche gilt ab dem 1. August 2023 eine Verwaltungsvorschrift, in der Obergrenzen von erstattungsfähigen Honoraren festgelegt sind. Diese Verwaltungsvorschrift steht als PDF zum Herunterladen bereit: Verwaltungsvorschrift Honorarobergrenzen.

Neben Supervision und Coaching und außerhalb des Bereiches der Fortbildung stehen weitere Formen der Begleitung und Beratung zur Verfügung:
- Die geistliche Begleitung ist das Angebot einer individuellen Seelsorge über eine längere Zeit. Mehr dazu auf der Seite des Amts für Kirchliche Dienste (AKD) Geistliche Begleitung (link zu einer externen Seite)
- Die Gemeindeberatung ist ansprechbar für alle Fragen, die sich in der Struktur und Organisation von Gemeinden und anderen Organisationen ergeben. Gemeindeentwicklung, Veränderungsprozesse und Konfliktbearbeitung sind beispielhafte Anlässe, mit einer/einem Gemeindeberater:in zusammen zu arbeiten. Weitere Informationen stehen auf der Seite des Arbeitsbereiches Gemeindeberatung im Amt für kirchliche Dienste (AKD): www.akd-ekbo.de/gemeindeberatung (link zu einer externen Seite).
- Die Mediation ist ein allparteiliches lösungsorientiertes Verfahren zur Konfliktbearbeitung.

Bei Fragen, welches Format der Beratung oder Begleitung das passende ist, bieten Bettina Röser und Hilmar Gattwinkel Klärungshilfen und Unterstützung an. (Kontaktdaten in der Fußzeile).

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Bettina Röser | Sachbearbeitung Aus-, Fort- und Weiterbildung
Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin–Brandenburg–Schlesische Oberlausitz | Abteilung 4.1.
Georgenkirchstraße 96 | 10249 Berlin
Tel: ( 030) 2 43 44 – 437
b.roeser [at] ekbo.de

Hilmar Gattwinkel | Referent für Aus-, Fort- und Weiterbildung
Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin–Brandenburg–Schlesische Oberlausitz | Abteilung 4.1.
Georgenkirchstraße 96 | 10249 Berlin
Tel: ( 030) 2 43 44 –332
hilmar.gattwinkel [at] gemeinsam.ekbo.de