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Bildungsreisen

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Bildungsreisen sind eine eigene Form von Fortbildungen. Damit Mitarbeitende Bildungsreisen aber als Bildungstage (im Rahmen der tarifrechtlichen Regelungen) beantragen können, müssen die Bildungsreisen als solche »anerkannt« sein. Um diese Anerkennung kümmert sich (möglichst mit hinreichendem Vorlauf) die/der Veranstalter:in. Ein Vordruck für die Beantragung einer Anerkennung als Bildungsurlaub (durch Veranstalter) steht als offenes Dokument zum Herunterladen bereit.

Im kirchlichen Raum liegt die Entscheidung über die Anerkennung einer Bildungsreise bei der Abteilung 4.1. im Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz. Die Kriterien dieser  Anerkennung sind an die des Landes Berlin angelehnt. Allerdings sind außerkichliche Anstellungsträger frei in der Entscheidung, ob sie die kirchliche Anerkennung akzeptieren. Umgekehrt akzeptiert die Abteilung 4.1. auch Bildungsreisen, die etwa durch das Land Berlin bzw. das Land Brandenburg anerkannt wurden. Als Besonderheit gilt: Eine Mitfinanzierung von Bildungsreisen durch die Landeskirche ist nicht möglich.

Mitreisende können ihren Antrag formlos bei der Abteilung 4.1. im Konsistorium einreichen, etwa unter fortbildung(at)ekbo.de. Zur Vereinfachung trägt bei, wenn diesem Antrag bereits die Unterlagen (wie Anerkennung als Bildungsreise) beigefügt sind.