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Vogel: Berliner Neutralitätsgesetz muss angepasst werden

Der Länderbeauftragte der evangelischen Landeskirche, Martin Vogel, hält eine Anpassung des Berliner Neutralitätsgesetzes für erforderlich. Er begrüße die im Koalitionsvertrag von CDU und SPD getroffene Vereinbarung, das Neutralitätsgesetz „gerichtsfest“ zu novellieren, sagte Vogel in Berlin dem Evangelischen Pressedienst (epd). Er gehe davon aus, dass die Kirchen in dem Diskurs gehört werden: „Wir werden uns aktiv in das Gesetzgebungsverfahren einbringen.“

Der Beauftragte der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz betonte, das neu gefasste Gesetz müsse ein mögliches Maß an Klarheit erzeugen. Es sei zu hoffen, dass im novellierten Gesetz „die unterschiedlichen Perspektiven der besonders betroffenen Mädchen und Frauen eine Rolle spielen“. Es gehe um diejenigen, „die entweder aus freien Stücken ein Kopftuch tragen wollen oder aber mit der Erwartung konfrontiert werden, ein Kopftuch tragen zu müssen, obwohl sie das ablehnen“.

Vogel verwies weiter auf die vom Grundgesetz geschützte Religionsfreiheit: „Die Beschränkungen des Rechts auf freie Religionsausübung durch das Neutralitätsgesetz sollten deshalb minimalinvasiv vorgenommen werden.“ Wichtig sei es, dass in Schule und öffentlichem Dienst „Vielfalt gewährleistet wird“. Die Debatte über das Neutralitätsgesetz zeige überdies, wie wichtig religiöse Bildung gerade auch in der Schule sei: „Religionsunterricht vermittelt wesentliche Grundkenntnisse und trägt zum gesellschaftlichen Frieden bei.“

Nach der Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin durch das Bundesverfassungsgericht im Januar gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes sei klar gewesen, dass der Senat nicht „auf seiner bisherigen Position in Sachen Kopftuchverbot beharren kann“, sagte der Bevollmächtigte der Landeskirche beim Senat.

Das Berliner Neutralitätsgesetz untersagt das Tragen religiöser Symbole in weiten Teilen des öffentlichen Dienstes. Betroffen waren davon bislang kopftuchtragende muslimische Lehrerinnen. Gegen das Gesetz wurde in der Vergangenheit schon mehrfach erfolgreich wegen Diskriminierung geklagt. Das Bundesverfassungsgericht wie auch das Bundesarbeitsgericht hatten ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen untersagt. Vielmehr komme es auf eine konkrete Störung des Schulfriedens an.

epd