Zur Hauptnavigation springen Zur Suche springen Zum Inhalt springen
InstagramRSSPrint

Synode gegen erleichterten Rüstungsexport durch EU-Fonds

Kirchenparlamentarier nehmen Antrag zur "Europäischen Friedensfazilität" an

Die  Kirchenleitung möge sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass im Rahmen der neuen „Europäischen Friedensfazilität“ keine tödlichen Waffen an Drittstaaten geliefert werden. Der Ständige Ausschuss Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung hat dies, als Bitte formuliert, unter dem komplizierten Antrags-Titel „Europäische Friedensfazilität“ beantragt. Die Synodale Claudia Ludwig vom Kirchenkreis Oderland-Spree, Vorsitzende des Ausschusses Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung, hat den Antrag begründet. Die Synodalen haben den Antrag bei einer Gegenstimme angenommen.

Bei der Europäischen Friedensfazilität handelt es sich laut der Webseite des Europäischen Rats um ein neues Finanzierungsinstrument, das alle außenpolitischen Maßnahmen der EU mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen abdeckt. Bei diesem neu aufgelegten, zunächst bis 2027 mit fünf Millarden Euro ausgestattetem Fonds geht es also auch um Rüstungsexporte. Der Fonds ist außerhalb des EU-Haushalts angesiedelt und unterliegt damit nicht der Kontrolle des EU-Parlaments. Deutschland beteiligt sich in diesem Jahr mit 100 Millionen Euro.

Die sogenannte Friedensfazilität erleichtert insbesondere, so führen die Antragsteller in ihrer Begründung ihre Befürchtung aus, den Export von Kleinwaffen, deren Gebrauch die meisten Opfer in Konflikten zur Folge hat. Zuletzt habe die Erfahrung in Afghanistan gezeigt, dass Waffen in Konflikten oft nicht bei den beabsichtigten Partnern verbleiben, sondern in die falschen Hände geraten. Außerdem könnten derartige „militärische Ertüchtigungen“ dazu dienen, „Migrationsbewegungen zu unterdrücken und so Europa vor Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten abzuschirmen.“ Ungeregelter Migration sei aber nur durch menschenwürdige Lebensperspektiven vor Ort wirksam zu begegnen.  Die Bundesrepublik müsse, als maßgebliche Geldgeberin, für einen Politikwechsel eintreten.

Die Synodalen haben den Antrag angenommen.

Das Bundesministerium für Verteidigung schreibt in einer Nachricht vom November 2021, dass:
 
- es ein neues Finanzierungsinstrument außerhalb des EU Haushaltes ist;
- es verschiedene Ansätze des Krisenmanagements bündelt.

Nachricht vom November 2021 des Bundesministeriums für Verteidigung

In einem englischsprachigen Frage-Antwortbereich und Steckbrief des Europäischen Auswärtigen Dienstes heißt es unter anderem, dass

- die  Friedensfazilität durch einen Verteilungsschlüssel orientiert an dem Bruttoinlandsprodukt der Mitgliedstaaten finanziert wird;
- die Zuständigkeit beim Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borrell liegt;
- ein Komitee zur Fazilität aus Vertreter:innen aller Mitgliedstaaten bestehen wird;

- 5 Mrd. € von 2021 bis 2027 veranschlagt werden (sollte eig. 10,5 Mrd. € umfassen);
- die Fazilität den bisherigen Athena Mechanismus und den African Peace Facility ablöst;
- der Fonds dazu dienen soll, Friedensoperationen zu unterstützen, militärische Kosten abzudecken und die Kapazitäten von Drittstaaten sowie regionalen und internationalen Organisationen aufbauen soll;
- der Fonds ein Mittel ist, um die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) umzusetzen.

Fragen und Antworten auf den Seiten den Europäischen Auswärtigen Dienstes (englischsprachig)

Steckbrief auf den Seiten des Europäischen Auswärtigen Dienstes (englischsprachig)