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Evangelische Synodentagung unter Corona-Bedingungen eröffnet

Pröpstin Bammel ruft zu Engagement gegen Klimawandel auf

Die digitale Herbsttagung der Synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ist am Mittwochabend mit einer Online-Andacht eröffnet worden. Pröpstin Christina-Maria Bammel rief in ihrem geistlichen Impuls in der Berliner Marienkirche am Alexanderplatz dazu auf, die Coronakrise mit Menschenfreundlichkeit und Achtsamkeit zu bewältigen. Untereinander Abstand zu halten, mache zwar Mühe, sagte die Theologin. Wo eine Krankheit umgehe, müsse jedoch der Schutz der Menschen im Mittelpunkt stehen.

Auch angesichts "heilloser Zustände" an den Grenzen des Wohlstandskontinents Europa und der Bedrohung der Erde durch den Klimawandel sei es erforderlich zu handeln, betonte Bammel. Die "fiebernde Welt" brauche Heilung, "damit wir unseren Kindern etwas Besseres hinterlassen als eine Wüste".
Der geistliche Impuls der Pröpstin mit musikalischer Begleitung wurde vorab in der leeren Marienkirche aufgezeichnet. Dort sollte am Mittwochabend ursprünglich der Eröffnungsgottesdienst der Synodentagung gefeiert werden. Die Berliner Präsenztagung des Kirchenparlaments wurde jedoch wegen steigender Corona-Infektionszahlen ins Internet verlegt.

Themen der letzten Tagung der Synode in der laufenden sechsjährigen Arbeitsperiode sind unter anderem Finanzplanungen und ein Klimaschutzgesetz für kirchliche Gebäude. Es sei eine Frage der Glaubwürdigkeit, aus Sonntagspredigten Taten werden zu lassen, sagte die Synodenvorsitzende, Präses Sigrun Neuwerth, bei der Eröffnung der Online-Tagung zum Klimaschutzgesetz.

Auf der Tagesordnung steht auch ein Kirchengesetz gegen sexualisierte Gewalt, das bereits am 1. November in Kraft treten soll. Aus dem christlichen Menschenbild erwüchsen Verantwortung und Auftrag, Menschen im Wirkungskreis der evangelischen Kirche vor sexualisierter Gewalt zu schützen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dies gelte insbesondere für Kinder und Jugendliche, Hilfe- und Unterstützungsbedürftige sowie Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen.

Sexuelle Kontakte zwischen Mitarbeitenden und anderen Personen innerhalb einer Seelsorge- und Vertrauensbeziehung seien mit dem kirchlichen Schutzauftrag unvereinbar und deshalb unzulässig, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. Dort wird auch betont, dass bei Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung eine Beschäftigung im Bereich der Kirche in der Regel ausgeschlossen sein soll.

Die Kirchenkreise sollen dem Gesetzentwurf zufolge verpflichtet werden, eigene Schutzkonzepte zu erstellen. Bei begründetem Verdacht soll in sexuellen Missbrauchs- und Gewaltfällen eine Meldepflicht an spezielle kirchliche Beauftragte eingeführt werden. In dem Gesetz soll auch eine unabhängige Anlaufstelle für Betroffene verankert werden.

Die 114 Synodalen vertreten rund 900.000 evangelische Christen in Berlin, Brandenburg und Ostsachsen. Im Januar will das neu gewählte Kirchenparlament zu seiner ersten Tagung zusammenkommen, der neuen Synode sollen dann nur noch 108 Kirchenmitglieder angehören. Die Frühjahrstagung der Synode im April 2020 war coronabedingt abgesagt worden.

(epd)

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