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Jetzt Neu: Ergänzung zur „Handreichung zur Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen“

                                                   

Die Ergänzung der Handreichung regt weitere Naturschutzmaßnahmen zur Bewahrung der Schöpfung an und gibt zusätzliche Hinweise und Empfehlungen, die bei der Neuverhandlung von Pachtverträgen aufgenommen werden können.

Die Handreichung finden Sie hier zum Download.

 

Handreichung zur Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen

                                                                       

Die Idee der Handreichung brachte OKR Hartmut Fritz von der Tagung "Bebauen und Bewahren - Die Kirchengemeinden und ihr Land" der Ev. Akademie Berlin im September 2015 mit. Es wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die die Erarbeitung der Handreichung vornahm und deren Leitung Hans-Georg Baaske übernahm.

Die Handreichung hat den aktuell gültigen Musterlandpachtvertrag zur Grundlage genommen. Sie soll den GKR Hinweise und Empfehlungen geben, wie Sie den Prozess der Verpachtung Ihrer kircheneigenen Flächen zeitlich und inhaltlich gestalten kann. Dabei sind alle inhaltlichen Gesichtspunkte als Anreiz zu sehen, mit denen der GKR weiter arbeiten kann.

Einerseits werden Vergabekriterien genannt, über die der GKR vor Ausschreibung der beabsichtigten Neuverpachtung nachdenken sollte. Außerdem dient die Handreichung als "Fahrplan" für den GKR, damit auch kein Arbeitsschritt bei einem Vergabeverfahren vergessen wird.
Andererseits werden einzelne Paragrafen des Musterlandpachtvertrages erläutert.

Anstoß für die inhaltliche Aufnahme von ökologischen Aspekten ist u.a. die im Umweltkonzept der EKBO und von der Landessynode beschlossene Maßnahme, den Anteil ökologisch arbeitender Betriebe aus Kirchenland bei Neuverpachtungen zu erhöhen.

Wir hoffen, dass den GKR mit der Handreichung Anreiz geschaffen ist, inhaltlich weiter und tiefer in die Diskussion über den Umgang mit Pachtland einzusteigen.

Die Handreichung steht Ihnen hier zum Download bereit.

Wenn Sie eine gedruckte Variante der Handreichung erhalten möchten, dann können Sie diese gern von uns bekommen.

 

Letzte Änderung am: 12.10.2023