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Konsistorium

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Das Konsistorium steht als oberste Verwaltungsbehörde der Landeskirche den Gemeinden beratend zur Seite. Rechts- und Dienstaufsicht sind hier beheimatet, doch nicht nur das, in der Berliner Georgenkirchstraße ist geistliche Kompetenz gebündelt.

Die laufenden Geschäfte der Landeskirche führt das Konsistorium. Seine Zuständigkeit betrifft grundsätzlich alle Angelegenheiten der Landeskirche. Das Konsistorium unterstützt die beiden anderen Leitungsorgane der Landeskirche – Landessynode und Kirchenleitung – bei Ihrer Arbeit. Es führt die Rechtsaufsicht über die Gemeinden und Kirchenkreise und die Dienstaufsicht über die Mitarbeitenden im Pfarrdienst, die Superintendentinnen und Superintendenten sowie über die Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten. Eine weitere wesentliche Aufgabe des Konsistoriums besteht in der Beratung der Gemeinden und Kirchenkreise insbesondere in Rechtsangelegenheiten und bei der Wahrnehmung der geistlichen Aufgaben.

Das Konsistorium ist kollegial verfasst. Dem Kollegium gehören die Präsidentin, die Pröpstin und die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter an. Den Vorsitz im Kollegium führt die Präsidentin, vertretungsweise die Pröpstin. Das Konsistorium wird durch die Präsidentin geleitet. Als Behördenleiterin hat die Präsidentin einen Stellvertreter aus dem Kreis der juristischen Abteilungsleiter des Konsistoriums. Die Aufsicht über das Konsistorium führt die Kirchenleitung.

Präsidentin

Dr. Viola Vogel wurde auf der Frühjahrssynode 2023 zur Präsidentin der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) gewählt. Am 1. August 2023 hat sie ihr Amt als Leiterin des Konsistoriums und damit auch der landeskirchlichen Verwaltung angetreten.

Pröpstin

Dr. Christina-Maria Bammel  wurde auf der Herbstsynode 2019 zur Pröpstin der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO)  gewählt. Am 1. Dezember 2019 hat sie ihr Amt als Pröpstin und damit theologische Leiterin des Konsistoriums in Berlin angetreten.

Letzte Änderung am: 31.10.2023