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Häufige Fragen zum Patenamt

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Ich habe gehört, dass ich, wenn ich mich taufen lasse, automatisch Kirchensteuern zahlen muss? Bzw. Kann ich mich auch taufen lassen, ohne Kirchenmitglied zu werden?

Die Taufe ist auch Ausdruck dafür, dass ich Christ:in bin und dass ich zu der großen Familie der Christenheit und zur Kirche dazugehöre. Taufe ist damit ein sehr persönliches, aber eben auch sehr gemeinschaftliches, auf Gemeinschaft hin sich beziehendes Ereignis. Deshalb wird man mit der Taufe Mitglied in der Kirche. In anderen Organisationen oder Vereinen zahlt man Mitgliedsbeitrag, wenn man Mitglied ist. In der Kirche ist das – wenn auch nicht ganz vergleichbar – die Kirchensteuer, die unter bestimmten Einkommensverhältnissen bezahlt wird. Was mit dieser Kirchensteuer geschieht, können Sie hier nachlesen www.ekbo.de/service/kirchensteuer.html

Ich bin schon getauft? Kann ich mich noch einmal taufen lassen?

Die Taufe ist ein einmaliges Ereignis. Sie unverbrüchlich, ein gehaltenes Versprechen. Sie gilt ein Leben lang und bleibt quasi als unsichtbares als Lebens- und Erinnerungszeichen auf die Stirn gezeichnet. Eine nochmalige Taufe ist deshalb gar nicht nötig. In der evangelischen Kirche taufen wir jeden Menschen nur einmal.

Die Taufe kann aber erinnert werden, z.B. im Rahmen eines Tauferinnerungsgottesdienstes. Dies kann den Glauben stärken und ihn neu erfahrbar machen. Wenn er z.B. mit den Jahren abhanden gekommen ist, dann kann eine Tauferinnerung wieder bewusst machen: „Du bist geliebt und anerkannt. Gottes großes Ja gilt Dir.“ Zugleich kann sie spürbar machen: „Du gehörst dazu. Du bin Teil einer großen Gemeinschaft und getragen von Gott in dieser Gemeinschaft.“ Oft gehört zu einer Tauferinnerungsfeier im Gottesdienst eine vergewissernde und zusprechende Zeichenhandlung  am Taufbecken/der Taufschale; dann wird z.B. am Taufstein mit Wasser den Teilnehmenden ein Kreuz auf die Handinnenfläche oder die Stirn gezeichnet.

Brauche ich evangelische Patinnen oder Paten für mein zu taufendes Kind?

Es ist immer gut, eine spirituelle und helfende Wegbegleitung zu haben für das eigene Kind, damit es in Lebens- und Glaubensfragen auch über die Eltern hinaus Orientierung erhält. Sollten Sie keine Idee haben, wer eine evangelische Patin/ Pate sein könnte, ist das keineswegs ein Hinderungsgrund für die Taufe Ihres Kindes. Wir laden Sie herzlich ein, die Begleitangebote der Evangelischen Kirche gemeinsam mit Ihrem Kind zu nutzen. Menschen, die Ihnen und Ihrem Kind persönlich wichtig sind, die Sie als Lebensbegleitung schätzen, können mit in das Taufgeschehen, in das gemeinsame Fest, eingebunden und mit gesegnet werden.

Wie alt müssen die Patinnen oder Paten mindestens sein?

Die Übernahme des Patenamtes ist ab der Konfirmation möglich, so dass bereits Jugendliche Patin oder Pate werden können.

Wie viele Patinnen oder Paten sollen es sein?

Für die Anzahl der Taufpaten gibt es keine Begrenzung. Wünschenswert sind mehrere Taufpaten.

Haben Patinnen und Paten eine Vormundschaftsaufgabe, falls den Eltern etwas zustoßen sollte?

Nein. Diese Auffassung stammt aus Zeiten, als es noch keine staatlich geregelten Möglichkeiten der Betreuung gab, und gilt heute nicht mehr.

Wann endet das Patenamt?

Das Patenamt mit dem Auftrag, die christliche Erziehung des Patenkindes zu unterstützen, findet mit der Konfirmation (Religionsmündigkeit) des Kindes so etwas wie einen Abschluss. Oft entsteht aber eine lebenslange intensive Beziehung zwischen Patenkind und den Paten.

Kann man das Patenamt niederlegen oder erlischt es mit dem Austritt aus der Kirche?

Die Niederlegung des Patenamtes ist möglich, sie erfordert eine Erklärung des Paten gegenüber dem Pfarramt. Eine Streichung auf das Betreiben Dritter (z.B. der Eltern) ist nicht möglich. Das Patenamt erlischt, unter anderem, wenn der Pate oder die Patin aus der Kirche austritt.

Letzte Änderung am: 05.04.2023