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Stand 17.11.2022

Merkblatt

Förderung Tauffeste und Tauf(vorbereitungs)initiativen

im Rahmen des Schwerpunktjahres Taufe 2023

(Unterstützung aus den zweckgebundenen Mitteln im Fonds „Missionarischer Aufbruch“)

Zum Schwerpunktjahr Taufe 2023 (im Rahmen der Aktion #deinetaufe der EKD, siehe www.deinetaufe.de) fördert die EKBO Tauffeste und Tauf(vorbereitungs)initiativen in den Kirchenkreisen. Ziel ist eine Stärkung des Taufsakramentes. Es geht darum, die Taufe auf neuen Wegen zu kommunizieren und nachhaltig ins Gespräch zu bringen sowie Formen der Taufanbahnung, des Tauftages, der Taufvergewisserung (Tauferinnerung) im Gemeindeleben zu verankern.

1. Antragsberechtigt sind Kirchenkreise. Über die Anträge entscheidet der Kirchenleitungsausschuss Missionarische Initiativen.

2. Gefördert werden können Tauffeste und Tauf(vorbereitungs)initiativen von Kirchenkreisen, Kirchengemeinden und anderen Akteur:innen im Kirchenkreis im Schwerpunktjahr Taufe 2023.

3. Die Kirchenkreise sind gebeten, die Tauffeste und Tauf(vorbereitungs)initiativen im Kirchenkreis zu koordinieren bzw. gesammelt einen (einzigen) Förderantrag zu stellen. (D.h. ein Antrag pro Kirchenkreis, aber ggf. für mehrere Projekte.)

4. Die Förderung beträgt pro Kirchenkreis maximal ein Drittel der Ausgaben für alle Tauffeste und Tauf(vorbereitungs)initiativen zusammen, höchstens jedoch 10.000 €.

5. Zur Antragstellung ist das beigefügte Formular zu verwenden.

6. Anträge ausschließlich in einer Datei per E-Mail an fma@ekbo.de.

7. Der Antrag ist einzureichen bis spätestens 06.01.2023 ODER bis spätestens 15.02.2023 (Datum des Posteingangs der E-Mail). Der Kirchenleitungsausschusses Missionarische Initiativen wird dann über die Anträge befinden in einer Sitzung am 26.01.2023 bzw. in einer Sitzung am 28.03.2023. Eine Mitteilung an die Antragsteller:innen über die Entscheidung des Ausschusses erfolgt zeitnah nach der jeweiligen Sitzung.

8. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Vorlage prüfbarer Unterlagen (Sachbuchauszüge, Belege etc.) bei Nachweis des jeweiligen Bedarfs. Die Abrechnung ist gemäß dem Kostenplan wie eingereicht im Antragsformular (siehe dort „3. Geplante Kosten pro Tauffest bzw. Tauf(vorbereitungs)initiative“) zu strukturieren und sollte durch einen kurzen, aussagekräftigen Abschlussbericht ergänzt werden. Der Auszahlungsantrag ist an die Abteilung 2, Frau Voigt (p.voigt@ekbo.de) zu richten.

Letzte Änderung am: 28.02.2023