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Weitreichende Klima-Beschlüsse zum Abschluss der ersten Online-Tagung des Berlin-brandenburgischen Kirchenparlaments

Es war ein Novum in der Geschichte der evangelischen Kirche der Hauptstadtregion: Erstmals konnte die Synode wegen der Corona-Pandemie nur online tagen. Die wichtigsten Beschlüsse betreffen den Klimaschutz und Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt.

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz will ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 auf null drücken und klimaneutral werden. Ein entsprechendes Klimaschutzgesetz beschloss die Synode am Freitag zum Abschluss ihrer online abgehaltenen Herbsttagung. Das erste derartige Klimaschutzgesetz einer evangelischen Landeskirche tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft. Außerdem befasste sich das Kirchenparlament am zweiten Tag seiner Herbstsitzung neben Finanzfragen auch mit dem Schutz vor sexualisierter Gewalt.

Zur Erreichung des Zieles Klimaneutralität sieht das Gesetz eigene kirchliche Preise für Kohlendioxid (CO2) vor, um klimagerechte Modernisierungen zu fördern. Ziel ist, innerhalb von 30 Jahren die kirchlichen Kohlendioxidemissionen um rund 900.000 Tonnen auf null zu senken. Die Absenkung soll in erster Linie durch Vermeidung von Emissionen geschehen, vor allem an den kirchlichen Gebäuden.

Über einen Klimaschutzfonds sollen klimafreundliche Heiztechnologien und die energetische Gebäudesanierung gefördert werden. Als klimafreundliche Heizungstechnologien werden etwa Sitzbankheizungen in Kirchen genannt, aber auch Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Pelletheizungen. Heizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sind nicht mehr zulässig. Nur in besonderen Fällen können Ausnahmen gewährt werden. Ferner sieht das Gesetz vor, dass kirchliche Stellen spätestens ab 1. Januar 2022 ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien beziehen sollen.

Gerechnet wird mit Mehrkosten von 150 Millionen Euro. Diese sollen aus einer Klimaschutzabgabe finanziert werden, mit der der Klimaschutzfonds gefüllt wird. Konkret zahlt jede Gemeinde für Gebäude in ihrer Zuständigkeit ab 2023 jährlich pro Tonne CO2 jeweils 125 Euro in den Fonds. Über das Gesetz wurde zunächst kontrovers diskutiert. Befürworter einer Verschiebung der Initiative ins nächste Jahr konnten sich aber nicht durchsetzen.

Ein weiteres Kirchengesetz soll den Schutz von Menschen vor sexualisierter Gewalt im kirchlichen Bereich verbessern. Ab 1. November ist demnach bei Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung eine Beschäftigung im Bereich der Kirche in der Regel ausgeschlossen. Nur in begründeten Ausnahmefällen soll eine Einstellung möglich sein, dann muss ein beruflicher Kontakt zu Minderjährigen oder abhängigen Personen ausgeschlossen sein.

Bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen soll bei entsprechenden Taten ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden. Sollte eine Kündigung nicht möglich sein, können die Betreffenden nicht mehr in Schule, Bildungs- und Erziehungsarbeit, mit Kindern und Jugendlichen, in Pflege und Seelsorge arbeiten. Diese Regelung gilt auch für Ehrenamtliche.

Die Herbstberatungen waren die letzte Tagung der Synode in der laufenden sechsjährigen Arbeitsperiode. Die 114 Synodalen vertreten rund 900.000 evangelische Christen in Berlin, Brandenburg und Ostsachsen. Im Januar will das neu gewählte Kirchenparlament zu seiner ersten Tagung zusammenkommen, der neuen Synode sollen dann nur noch 108 Kirchenmitglieder angehören. Die Frühjahrstagung der Synode im April 2020 war coronabedingt abgesagt worden.

(epd)