Aktuell sind keine Pfarrstellen ausgeschrieben.
In der Vereinbarung wird den Pfarrerinnen und Pfarrern, die bereits im Dienstverhältnis einer der drei Landeskirchen stehen, die Bewerbungsfähigkeit zuerkannt. Somit sind sie berechtigt, sich für die ausgeschriebenen Pfarrstellen der Kirchen zu bewerben. Die Pfarrerinnen und Pfarrer der beteiligten Landeskirchen erhalten die notwendigen Informationen zu allen aktuellen Stellenangeboten. Dem jeweiligen Landeskirchenamt oder Konsistorium wird in den Bewerbungsverfahren die Einsichtnahme in die betreffende Personalakte ermöglicht. Die Vereinbarung tritt ab Januar 2025 in Kraft und gilt im Rahmen einer Erprobung zunächst für ein Jahr.
Hintergrund: Gegenwärtig muss einer Bewerberin oder einem Bewerber zunächst das Bewerbungsrecht zuerkannt werden, bevor seine Bewerbung weitergeleitet wird. Dafür muss sie/er einen Antrag auf Zuerkennung des Bewerbungsrechts stellen. Die Zuerkennung des Bewerbungsrechts kann nach Anforderung der und Einsichtnahme in die Personalakte sowie einem Gespräch im Landeskirchenamt für die konkrete Stelle oder die jeweilige Landeskirche insgesamt zuerkannt werden. Diese Schritte können eingespart werden, wenn die Bewerberinnen / der Bewerber das Recht zur Bewerbung in den jeweils anderen Landeskirchen haben. Künftig wird nur die Personalakte eingesehen und ein Kennenlerngespräch geführt. Im Übrigen wird die Berwerbung wie eine Bewerbung aus der eigenen Landeskirche behandelt werden.
„Evangelische Kirchen als Institutionen sind Menschen ähnlich: Sie können miteinander, nebeneinander oder gegeneinander agieren. Ich bin dankbar, dass die EKBO als unsere Landeskirche wie auch die EKM und Anhalt den lutherischen Geist des Miteinanders spürbar werden lassen und die gemeinsame Zusammenarbeit vertiefen. Das wird sowohl durch das Predigerseminar in Wittenberg deutlich wie in der künftigen Ausgestaltung des gemeinsamen Bewerbungsraumes auf dem Gebiet unserer drei Landeskirchen. So gelingt Verwaltungsvereinfachung zum Wohle unserer Pfarrerinnen und Pfarrer und der Menschen in unseren Kirchengemeinden.“ – Dr. Viola Vogel, Konsistorialpräsidentin der EKBO
Pressemitteilung, vom 27. September 2024 – auf presse.ekbo.de