03.07.2025
Die EKD begrüßt das neue Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit, da es den Zugang zu digitalen Angeboten für alle Menschen erleichtert. Es legt den Fokus auf barrierefreie Webseiten und Online-Dienste, um mehr Gleichstellung und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.
Das neue Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit soll Menschen mit Behinderungen den Zugang zu digitalen Angeboten wie Online-Shops oder Bankdienstleistungen erleichtern.
Die EKD unterstützt dieses Gesetz und fördert die barrierefreie Gestaltung kirchlicher Onlineangebote.
Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von Behinderung oder Nichtbehinderung – ihren Alltag ohne Einschränkungen bewältigen und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Ob technische Geräte, Alltagsgegenstände oder öffentliche Verkehrsmittel – sie sollen „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe“ genutzt werden können (§4, BGG).
In einer zunehmend digitalisierten Welt ist das besonders im Internet wichtig – für Webseiten, Social-Media-Angebote und digitale Dienste.
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Video-Tutorial-Serie zu digitaler Barrierefreiheit auf ekd.de