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Landessynode stattet Flüchtlingsfonds bis 2023 mit insgesamt 1,5 Millionen Euro aus

Alle Beschlüsse der Fünften Landessynode

Synode stimmt ab mit Stimmkarten

Die vierte Tagung der Fünften Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) ging heute zu Ende. Die Frühjahrstagung hatte mit dem Eröffnungsgottesdienst am Freitag in der St. Matthäus-Kirche in Berlin-Tiergarten begonnen. Im Anschluss wurde das Kirchenparlament von Präses Harald Geywitz in der St. Bartholomäuskirche in Berlin-Friedrichshain eröffnet. „Mit den zu uns flüchtenden Menschen bekommt der Krieg ein Gesicht“, sagt Präses Geywitz. „Wir verurteilen als Synode den russischen Angriffskrieg klar und stellen die Weichen, um den Geflüchteten und den Ehrenamtlichen weiter zu helfen. Damit in dieser dunklen Zeit die Hoffnung lebendig bleibt.“

Bischof Christian Stäblein legte in seinem „Wort des Bischofs“ am Freitag einen Fokus auf den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die gemeinschaftliche Herausforderung. „Wir sind nicht nur Kirche für Geflüchtete, wir sind eine Kirche mit Geflüchteten“, sagte Stäblein. Er wies darauf hin, dass Leid und Hilfe keine Hierarchien kennen dürfen. „Es gibt keine Flüchtlinge erster, zweiter und dritter Klasse.“ Dem Vorschlag des Bischofs, dass die Evangelische Landeskirche 1,5 Millionen Euro für die aktuelle Flüchtlingshilfe bereitstellt, folgte die Synode am Samstag mit dem „Wort der Landessynode der EKBO zum Krieg gegen die Ukraine“.

Die Synode setzte wieder den Flüchtlingsfonds ein und stattet ihn bis 2023 mit insgesamt 1,5 Millionen Euro aus. Für das Jahr 2022 werden 500.000 Euro zur Verfügung gestellt. Damit sollen Bildungsangebote für die Integration sowie Kirchengemeinden und Kirchenkreise unterstützt werden, die geflüchtete Menschen aufnehmen. „Wir sind dankbar für die in unserer Gesellschaft und in unserer Landeskirche gelebte breite Solidarität mit den Geflüchteten aus der Ukraine.“ Zugleich bietet die EKBO orthodoxen Gemeinden in Deutschland die Nutzung ihrer Strukturen an. „Mit unserer ökumenischen und partnerschaftlichen Arbeit werden wir versuchen, dazu beizutragen, dass es den Herrschenden in Russland nicht gelingt, alle Brücken zwischen den Menschen dort und bei uns zu zerstören.“

Am Freitag verabschiedete die Synode zudem in zweiter Lesung ein Kirchengesetz, das den Umgang mit Darstellungen regelt, die von judenfeindlichem, rassistischem und nationalsozialistischem Gedankengut geprägt sind. Es tritt am 1. Mai 2022 in Kraft und unterstützt Gemeinden zukünftig auch finanziell beim Umgang mit diesem Erbe etwa an Bauwerken, Kirchenglocken oder Orgelpfeifen. Ein liturgischer Gebrauch ist ausgeschlossen, Belange der Opfer sollen ebenso wie pädagogische und wissenschaftliche Anforderungen berücksichtigt werden.

Die Synode der EKBO lehnte Anträge mehrerer Gemeindekirchenräte für eine Aufhebung des Mindestmitgliederzahlgesetzes (MMZG) und Änderung des Kirchengemeindestrukturgesetzes ab. Das MMZG regelt, oberhalb welcher Mitgliederzahl eine Gemeinde einen eigenen Körperschaftsstatus hat und sieht die Mindestgröße von 300 vor. Es wurde auf der Synode im November 2021 beschlossen.

Die Beschlüsse der Synode finden Sie unter www.ekbo.de/synode

Hintergrund
Die Landessynode ist das höchste Leitungsgremium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO). Die 108 Synodalen vertreten 861.965 Gemeindeglieder in 25 Kirchenkreisen und 1.120 Kirchengemeinden in den drei Sprengeln Berlin, Potsdam und Görlitz sowie Arbeitszweige, Einrichtungen und Werke der Kirche (Stand 31.12.2021). Die Synode unter Vorsitz von Präses Harald Geywitz tagt in dieser Legislaturperiode unter dem Rahmenthema „Wer aufbricht, der kann hoffen“. Bischof Christian Stäblein ist seit Herbst 2019 der geistliche Leiter der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Er wurde von der Landessynode im Jahr 2019 auf zehn Jahre gewählt. Der Bischof repräsentiert die Landeskirche nach außen und ist Vorsitzender der 19-köpfigen Kirchenleitung. Die nächste Synode findet vom 8.–11. November 2022 statt.

Die aktuellen Beschlüsse, zusammengefasst von epd:

  • UKRAINE: In einem „Wort der Landessynode“ zum Krieg in der Ukraine verurteilt das Kirchenparlament den russischen Angriffskrieg und bekennt sich zum Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung und zur Verteidigung von Freiheit, Demokratie und Selbstbestimmung. Die Synode fordert eine breite gesellschaftliche und parlamentarische Debatte darüber, wie sich Demokratien in Deutschland und Europa künftig verteidigen können.
  • KRIEGSFLÜCHTLINGE: Für die Unterstützung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine stellt die Landeskirche auf Beschluss der Synode 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Dafür soll ein Fonds zur Förderung des Engagements von Kirchengemeinden und Kirchenkreisen für die Flüchtlinge eingerichtet werden. In diesem Jahr sollen dafür zunächst 500.000 Euro bereitgestellt werden.
  • ANTISEMITISMUS: Ab Mai wird die Verwendung von Gegenständen mit antijüdischen, rassistischen und nationalsozialistischen Darstellungen in Gottesdiensten durch ein neues Kirchengesetz explizit verboten. Solche Gegenstände sollen dann in einen pädagogischen und musealen Kontext überführt werden. Glocken aus der NS-Zeit mit Hakenkreuzen dürfen nicht mehr geläutet werden.
  • GEMEINDEGRÖSSEN: Neuerliche Anträge mehrerer Kirchengemeinden, die bereits beschlossenen künftigen Mindestzahlen von 300 Mitgliedern für Kirchengemeinden wieder abzuschaffen, wurden abgelehnt. Die Synode hatte die Vorgaben im vergangenen November beschlossen. Ziel ist unter anderem, kleine Gemeinden von bisherigen Verpflichtungen und Bürokratie zu entlasten. Zugleich werden Entscheidungsmöglichkeiten über bisheriges Gemeindeeigentum eingeschränkt.