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Konsistorium kritisiert Berliner Gesangsverbot scharf

Die theologische Abteilung des Konsistoriums kritisiert die neuesten Verordnung des Berliner Senats, in der das gemeinsame Singen untersagt wird.

"Mit Unverständnis und Missbilligung haben wir die neue SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Berliner Senates zur Kenntnis genommen. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wie angesichts eines Gesangsverbots in geschlossenen Räumen die Frage der Verhältnismäßigkeit von den Verantwortlichen des Berliner Senats beantwortet wird. Die Verhältnismäßigkeit in den Entscheidungen ist für uns nicht mehr erkennbar. Diese fortdauernde Einschränkung unseres Rechts auf freie Religionsausübung können wir nicht mehr hinnehmen. Allein die Möglichkeit des Singens auf Abstand und unter freiem Himmel kann da überhaupt nicht hinreichen. Das Singen und Musizieren ist wichtiges Moment unseres gottesdienstlichen und gemeindlichen Lebens. Beides ist im Kern Ausdruck unseres Glaubenslebens, wird als Gebet und wesentliches gemeinschaftliches Tun gleichermaßen verstanden.

Die wiederholt vorgetragenen Bitten der Landeskirche gegenüber dem Senat wurden an dieser Stelle nicht berücksichtigt. Nicht berücksichtigt wurden ebenfalls die vorgelegten Gutachten und die landeskirchlichen Selbstverpflichtungen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen. Darum stehen die Gemeinden und Chorgruppen, auch unser Chorverband und die gesamte Bläserarbeit, nicht allein mit dem Unverständnis über die im Berliner Senat getroffenen Entscheidungen. Wir sind mit unserem Einsatz für diesen wesentlichen Teil des kirchlichen Lebens – anders als in den anderen Bundesländern unserer Landeskirche – in Berlin nicht gehört worden. In Brandenburg und in Sachsen ist entsprechend das Singen mit den geltenden Hygiene-Vorgaben möglich.

Unsere Einschätzungen, was beim Singen und Musizieren (in geschlossenen Räumen, im Gottesdienst und bei Proben, beim Gemeindegesang, bei Chören und Posaunenchören) möglich ist, und die Einschätzung der Senatsverwaltung gehen auseinander. Wir sind sicher: Unsere Gemeinden und Gruppen in der Landeskirche sind sich sehr ihrer gesundheitlichen Verantwortung bewusst.

Aufgrund der benannten Unverhältnismäßigkeit stellen wir eine massiv schwindende Akzeptanz der Verordnungsvorgaben in der gemeindlichen Arbeit, insbesondere in der Chorarbeit fest. Dies haben wir dem Senat kommuniziert, der hier im Vergleich zu anderen Bundesländern einen anderen Weg geht.

Gemeinsam mit den vielen Verantwortlichen, Beruflichen und Ehrenamtlichen, Betroffenen, vor allem auch Kinder- und Jugendgesangsgruppen halten wir die vom Berliner Senat gewählte Form der Beschränkung unseres religiösen und kulturellen Lebens für überzogen. Wir gehen davon aus, dass es andere Möglichkeiten gibt, den notwendigen Gesundheitsschutz angemessener vorzugeben und umzusetzen. Das Konsistorium behält sich Rechtsmittel vor und prüft die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens."

Pröpstin Dr. Christina-Maria Bammel, Theologischer Referent Dr. Clemens W. Bethge

Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Georgenkirchstr.69-70 10249 Berlin

proepstin(at)ekbo.de

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