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Gottesdienste in Brandenburg mit 150 Teilnehmenden erlaubt

Schrittweise Erleichterungen, verbunden mit dem Appell, dass die Pandemie noch nicht überstanden ist: Die brandenburgische Landesregierung übt sich im Spagat zwischen den zunehmenden Forderungen aus der Bevölkerung und dem medizinisch Notwendigen.

Erleichterungen unter anderem für Kultur, Sport und Familien: Die neue Verordnung der brandenburgischen Landesregierung zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie sieht wegen derzeit niedriger Infektionszahlen weitere Lockerungen vor. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) stellte am Dienstag in Potsdam gemeinsam mit Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) eine neue Eindämmungsverordnung vor, die zunächst bis zum 15. Juni gelten soll. Dabei appellierte Woidke an Verantwortung und gesunden Menschenverstand, Leichtsinn und Übermut in Schach zu halten. Trotz aller Lockerungen gelte weiter das Abstandsgebot zwischen Menschen und die Beschränkung sozialer Kontakte. Ein neuer Shutdown müsse unbedingt verhindert werden.

Nonnemacher warnte davor, sich trotz der Lockerungen in falscher Sicherheit zu wiegen: "Das Virus ist immer noch da!" Alle müssten Verantwortung übernehmen: "Sonst werden auch in Brandenburg schnell neue Infektionsgeschehen aufflammen", so Nonnemacher. Mit Blick auf Ankündigungen aus anderen Bundesländern, die Einschränkungen vollkommen aufzugeben, warnte Woidke vor Alleingängen und Eitelkeiten einzelner Regierungschefs.

In Brandenburg sind von Donnerstag an Versammlungen und Veranstaltungen wie genehmigte Demonstrationen oder Gottesdienste unter freiem Himmel mit bis zu 150 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 75 Personen erlaubt. Private Feiern wie Hochzeiten sind bei "gewichtigem Anlass" mit bis zu 50 Personen zugelassen - drinnen wie draußen. Auch Freibäder und sonstige Badeanlagen unter freiem Himmel dürfen dann mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen.

Außerdem ist ab Donnerstag künftig auch der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum mit bis zu zehn Personen oder zwei Hausständen möglich. Ab 6. Juni sollen dann auch Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Theater und Kinos in Räumen mit bis zu 75 Personen und unter freiem Himmel mit bis zu 150 Personen stattfinden dürfen.

Weiter verständigte sich die Landesregierung darauf, dass ab Donnerstag öffentliche und private Indoor-Sportanlagen wie Sporthallen, Fitnessstudios und Tanzschulen wieder öffnen dürfen, allerdings ohne Zuschauer. Geschlossen bleiben Indoor-Spielplätze, da die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln nicht gewährleistet werden könne. Dabei gilt grundsätzlich für alle Betreiber, dass Hygienekonzepte vorliegen müssen.

Auch die bisherige Begrenzung der Teilnehmerzahl von fünf Personen bei Fahrunterricht, Nachhilfe oder Musikunterricht ist ab Donnerstag aufgehoben. Feste an Schulen sind zu besonderen Anlässen unter freiem Himmel mit bis zu 150 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 75 Personen erlaubt. Für Kitas gilt dies nur für Veranstaltungen im Freien.

Ab 13. Juni sollen auch Spaß- und Freizeitbäder, Trockensaunen über 80 Grad Celsius ohne Aufgüsse, Thermalbäder und sonstige Badeanlagen in geschlossenen Räumen öffnen. Personen mit Atemwegserkrankungen dürfen Sportanlagen und Bäder nicht betreten. Weiter dürfen in Brandenburg ab Donnerstag unter bestimmten Voraussetzungen auch Spielhallen und Wettannahmestellen wieder öffnen. In Brandenburg wurden bis Dienstag 3.246 Covid-19-Fälle statistisch erfasst, acht mehr als einen Tag zuvor.

(epd)