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Gericht bestätigt Gottesdienstverbot in Berlin

Gottesdienste dürfen in Berlin wegen der Corona-Pandemie weiterhin nicht stattfinden. Das mit der Berliner Coronavirus-Eindämmungsverordnung ausgesprochene Verbot von Gottesdiensten sei rechtlich nicht zu beanstanden, entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag und wies damit den Eilantrag einer katholischen Kirchengemeinde zurück. (VG 14 L 32/20) Der "Freundeskreis St. Philipp Neri" wollte erreichen, dass trotz Corona-Krise öffentliche Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern abgehalten werden dürfen, soweit zwischen den Teilnehmern Mindestabstände von 1,50 Metern eingehalten und Listen ihrer Kontaktdaten geführt werden.

Nach Auffassung der 14. Kammer des Verwaltungsgerichts wird der Kernbereich der Religionsfreiheit durch die Berliner Verordnung nicht berührt (VG 14 L 32/20). Kirchenbesuche zur individuellen stillen Einkehr blieben weiter erlaubt, ebenso private Andachten im Kreis der Haushaltsangehörigen. Ferner bestehe die Möglichkeit, Gottesdienste auf elektronischem Wege zu übertragen und als gläubiger Mensch entsprechende Angebote zu nutzen.

Die Bestimmung bedeute zwar einen Eingriff in die Religionsfreiheit. Dieser sei jedoch durch widerstreitende Grundrechte und Werte von Verfassungsrang gerechtfertigt, namentlich den Schutz von Leben und Gesundheit der Gottesdienstteilnehmer als auch der übrigen Bevölkerung, aber auch der Aufrechterhaltung eines funktionierenden öffentlichen Gesundheitssystems. Zum Schutz dieser Werte sei das zeitlich begrenzte Verbot verhältnismäßig. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

(epd)