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Corona: Brandenburg untersagt mit Ausnahmen Betreten öffentlicher Orte

353 Brandenburger sind bis zum Sonntagnachmittag positiv auf das Coronavirus getestet worden. So wie in anderen Bundesländern auch gelten von Mitternacht an in der Mark strikte Beschränkungen, um die weitere Ausbreitung einzudämmen.

Auch in Potsdam ist das Betreten öffentlicher Orte untersagt. Mit Ausnahmen. Foto:Wikimedia / A. Savin
Auch in Potsdam ist das Betreten öffentlicher Orte untersagt. Mit Ausnahmen. Foto:Wikimedia / A. Savin

Brandenburg hat das Betreten öffentlicher Orte bis einschließlich 5. April untersagt. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Sonntagabend in Potsdam erläuterte. Ausnahmen gelten demnach zur Wahrnehmung beruflicher Tätigkeiten und zum Aufsuchen des Arbeitsplatzes, für Arztbesuche, den Besuch von Lebenspartnern, Alten oder Kranken, zur Begleitung Sterbender sowie zur Teilnahme an Beisetzungen im engsten Familienkreis. Ebenfalls ausgenommen sind demnach Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie Behördentermine.

Als öffentliche Orte gelten laut Woidke öffentliche Wege, Straßen, Plätze, Verkehrseinrichtungen, Grünanlagen und Parks. Die Ausnahmeregelungen dürfen nur allein, in Begleitung der im jeweiligen Haushalt lebenden Personen oder einer nicht im jeweiligen Haushalt lebenden Person erfolgen. Dabei sei ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Woidke betonte: "Wir wollen damit die Ausbreitung des Virus verlangsamen und möglichst eindämmen." Die meisten Brandenburger hätten sich in den vergangenen Tagen vorbildlich an die bisher geltenden Verhaltensmaßregeln gehalten. Dafür bedankte sich Woidke ausdrücklich.

Nach den Worten von Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) waren bis Sonntagnachmittag im Land 353 Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt. Das waren 38 mehr als einen Tag zuvor. Insgesamt 24 Erkrankte würden stationär behandelt.

(epd)