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Kirchen setzen Coronavirus-Verordnung des Berliner Senats um

Gottesdienste auf Facebook und im Internet: Die Coronavirus-Pandemie und die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung betreffen auch die Kirchen. Viele Gottesdienste wurden abgesagt.

Nach dem Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 50 Menschen durch den Berliner Senat verzichten zahlreiche Kirchen in der Bundeshauptstadt auf Gottesdienste. Auch bekannte und bei Touristen beliebte Kirchen wie der evangelische Berliner Dom und die Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche sagten Gottesdienste und andere Veranstaltungen wegen der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus ab. Der Rundfunkgottesdienst in der St. Marienkirche am Alexanderplatz mit dem Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Christian Stäblein, wurde am Sonntag in der leeren Kirche gefeiert.

Es müsse nun getan werden, was nötig sei, um die Infektionskette von Covid-19 zu unterbrechen, betonte Stäblein in dem Gottesdienst. Die Sorge müsse als Erstes denen gelten, die den Schutz der Gemeinschaft brauchen. "Abstand ist die richtige Form der Nähe", betonte Stäblein: "Auch die kirchlichen Feiern schicken sich ins Abstandsgebot. Kirchengemeinden müssten dennoch darauf achten, wo sie gebraucht werden, sagte der Bischof. Austausch sei nun auch über den Twitter-Hashtag #wirsindda möglich, betonte Stäblein: "Das ist die moderne Variante des Beieinanderseins."

Der Senat hatte am Samstagabend kurzfristig alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Beteiligten in der Bundeshauptstadt verboten. Außerdem wurde angeordnet, Kneipen, Clubs, Spielhallen, Kinos, Fitnessstudios und andere Einrichtungen für den Publikumsverkehr zu schließen.

"Für öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen bis 50 Personen muss der Veranstalter eine Anwesenheitsliste führen, die Name, Adresse, Anschrift und Telefonnummer enthält", heißt es dort weiter: "Diese Liste muss mindestens vier Wochen aufbewahrt werden und auf Verlangen des Gesundheitsamtes vollständig ausgehändigt werden." Auch der Besuch von Patienten in Krankenhäusern und von Menschen Pflegeheimen wurde mit der Verordnung stark eingeschränkt.

"Der staatlichen Verordnung gemäß empfehlen wir aktuell, auch auf die regulären Gottesdienste zu verzichten und die behördlichen Vorgaben einzuhalten", erklärte die Landeskirche: "Wir wollen gemeinsam die Ausbreitung des Virus verlangsamen. Daher raten wir dazu, angesichts der aktuellen Entwicklung auch Gottesdienste mit kleinerer Zahl nicht stattfinden zu lassen." Die Landeskirche informiert inzwischen auch auf einer eigenen Internetseite über Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Coronavirus.

Das katholische Berliner Erzbistum erklärte am Samstagabend, dass nur noch Gottesdienste mit weniger als 50 Menschen gefeiert werden dürfen. Persönliche Gespräche und Diskussionen sollten vermieden werden, sofern es nicht um seelsorgerliche Belange gehe. "Wir bitten alle Gemeindemitglieder, sich vor Ort zu informieren, ob in ihrer Kirche ein kleiner Gottesdienst gefeiert wird oder ob sie zum Gebet geöffnet ist", hieß es beim Erzbistum: "Wir rufen alle dazu auf, ältere Menschen darin zu unterstützen, dass sie zu Hause bleiben können."

Die Maßnahmen des Senats würden den "Alltag massiv beeinträchtigen", erklärte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Samstagabend: "Aber sie sind dringend nötig." Alle müssten nun "in diesen kommenden Wochen oder auch Monaten solidarisch miteinander sein".

(epd)

www.ekbo.de/service/corona.html