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Gemeindegesang darf gegenüber Chorgesang nicht benachteiligt werden

Wir haben in den letzten Wochen für das Singen im Gottesdienst bereits wirksame und differenzierte Hygieneregeln für Brandenburg aufgestellt, so Präsident Antoine


 
Berlin, 22. Juli 2020 -  Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) begrüßt den Beschluss des Berliner Senates, Singen in geschlossenen Räumen grundsätzlich wieder zu erlauben. In einem zweiten Schritt sollen jetzt die dazugehörigen Hygieneregeln erarbeitet werden. Wichtig ist für die Landeskirche bei diesen Regeln, die unterschiedlichen Bedürfnisse von Gemeindegesang und Chorarbeit zu berücksichtigen.

Profichöre, Laienmusiker und Gemeinden haben unterschiedliche Bedürfnisse und brauchen deshalb zwei unterschiedliche Hygienekonzepte. So können beispielsweise Profichöre nur schwer mit Masken singen, da diese den Ensemble-Klang deutlich verändern. Beim Gemeindegesang, bei dem jedes Mitglied eher für sich selbst die Lieder als Teil des Gottesdienstes anstimmt, ist eine Maske dagegen weniger hinderlich. „Wir haben in den letzten Wochen für das Singen im Gottesdienst bereits wirksame und differenzierte Hygieneregeln für Brandenburg aufgestellt“, so Dr. Jörg Antoine, Präsident des Konsistoriums der EKBO. „Wir denken, dass diese auch für die Berliner Vorgaben hilfreich wären und jetzt berücksichtigt werden sollten“.

Aktuell ist in den brandenburgischen und sächsischen Kirchengemeinden der EKBO das Singen in Gottesdiensträumen gestattet, wenn diese über eine ausreichende Belüftung und eine Deckenhöhe von mindestens 3,5 Metern verfügen. Der Gottesdienst darf dabei maximal eine Stunde dauern, der Gemeindegesang nicht mehr als 15 Minuten. Der Mindestabstand zur nächsten Person in Singrichtung muss sechs Meter betragen sowie seitlich zur nächsten Person drei Meter. Bei Nutzung einer Mund-Nase-Bedeckung betragen die Mindestabstände zu anderen Personen zwei Meter. Auf die Mitwirkung von Chören wird verzichtet.

Dr. Jörg Antoine nahm gestern an dem Gespräch mit Kultursenator Dr. Klaus Lederer und Expertinnen und Experten aus Medizin, Epidemiologie, Strömungstechnik sowie mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Kirchen, Chorverbänden und Profichören teil. Antoine betonte dabei, dass Gemeindegesang gegenüber dem Chorgesang nicht benachteiligt werden dürfe.