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Evangelische Landeskirche will Klimaschutz stärken

Klima schützen und damit CO2-Abgaben entgehen: Die evangelische Kirche will sich in Berlin, Brandenburg und der Region Görlitz zu nachhaltigen Zukunftsmaßnahmen verpflichten. Damit sollen auch teure Emissionsabgaben an den Staat vermieden werden.

Sitzbankheizungen für Kirchen statt Heizungen für das gesamte Gebäude, Strom nur noch aus erneuerbaren Energien, eigene CO2-Preise innerhalb der Kirche: Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz will mehr Verantwortung für den Klimaschutz übernehmen. Dazu befasst sich die Synode der Landeskirche bei ihrer Online-Herbsttagung mit einem neuen Klimaschutzgesetz für kirchliche Gebäude.

Geplant seien unter anderem Modernisierungen von Heizungsanlagen, heißt es in dem Gesetzentwurf, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Rund 4.000 Gebäude könnten von dem Gesetz betroffen sein.
Die Herbsttagung der 114 Kirchenparlamentarier läuft vom 21. bis 23. Oktober wegen der Coronavirus-Pandemie erstmals digital nur mit Online-Sitzungen. Die Präsenzveranstaltung wurde abgesagt. Die Synode vertritt rund 900.000 evangelische Christen in Berlin, Brandenburg und Ostsachsen.

Ziel der Landeskirche sei, ihre Treibhausgasemissionen von 2021 bis 2050 auf null zu senken, heißt es in dem Gesetzentwurf. Wenn dies nicht möglich sei, komme auch eine Kompensation durch andere Maßnahmen in Betracht. Weitere Klimaschutzbereiche sollen später geregelt werden. Rund 80 Prozent der Kohlendioxidemissionen der Landeskirche seien gebäudebezogen, heißt es zur Begründung: "Wir setzen damit beim größten Hebel an."

Rund 150 Millionen Euro Kosten würden durch die Verpflichtungen des Klimaschutzgesetzes erwartet, heißt es weiter. Die CO2-Emissionen kirchlicher Gebäude sollen um rund 900.000 Tonnen reduziert werden.

Damit könnten auch finanzielle Folgen der vom Bund geplanten CO2-Bepreisung entschärft werden, heißt es weiter zur Begründung. Von 2021 bis 2050 könnten im Jahresdurchschnitt rund 1,65 Millionen Euro CO2-Abgaben an den Staat vermieden werden. Bei Klimaneutralität ohne CO2-Emissionen ab 2050 wären es sogar 3,3 Millionen Euro pro Jahr.

Klimafreundliche Modernisierungen und weitere Maßnahmen sollen dem Gesetzentwurf zufolge aus kirchlichen Klimaschutzfonds gefördert werden, die ab 2023 bei den Kirchenkreisen gebildet werden sollen. Für gebäudebezogene Kohlendioxidemissionen müssten die kirchlichen Eigentümer dann jährlich in der Regel 125 Euro pro Tonne dort einzahlen.

In der Landeskirche gebe es beim Klimaschutz zahlreiche Handlungsspielräume, die genutzt werden könnten, heißt es in der Begründung für das Kirchengesetz mit Blick auf weitere Bereiche. Dazu gehörten neben dem Gebäudebestand unter anderem die Mobilität der haupt- und ehrenamtlichen Beschäftigten, die in der Flächenkirche erforderlich sei, sowie die erheblichen Geldrücklagen, mit denen Vorsorge für die Zukunft getroffen werde und Gewinne zur Finanzierung kirchlicher Arbeit erwirtschaftet würden.

Im Immobilienbereich bestehe jedoch besonderer Zeitdruck, da viele kirchliche Gebäudeeigentümer in den nächsten Jahren ihre nach 1990 erneuerten Heizungen austauschen müssten. Die Landeskirche gehe davon aus, dass mindestens 500 Heizungen zwischen 1990 und 1995 ausgetauscht worden seien, die voraussichtlich davon betroffen sein könnten. In dem Bereich liege eine große Chance, einen deutlichen Schritt hin zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen zu gehen.

(epd)