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Neues Kirchengesetz regelt Umgang mit nationalsozialistischem Erbe

Landessynode beschließt Herauslösung aus liturgischem Kontext

Synode 2022 am Bildschirm. Foto: Manuela Schneider / EKBO

Die V. Landessynode der Evangelischen Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat das "Kirchengesetz zum kirchlichen Umgang mit Darstellungen, die von judenfeindlichem, rassistischem und
nationalsozialistischem Gedankengut geprägt sind" bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen beschlossen.

Auf der Tagung am 1. April 2022 in der Berliner St.-Bartholomäus-Kirche. Es geht um die nicht beendete Auseinandersetzung mit dem kirchlichen Erbe in theologischer, baulicher und anderer Hinsicht. Immer noch weisen Glocken, Amben, Taufsteine, Orgelpfeifen und Bauwerke antisemitische, rassisistische, nationalsozialistische Referenzen auf. „Wir müssen uns offen diesem Erbe stellen", sagte Pröpstin Christina-Maria Bammel. Das Gesetz unterstütze Gemeinden beim Umgang damit: Herausrauslösung aus dem liturgischen Gebrauch und Einbettung in pädagogischen und musealen Kontext.

Das Gesetz speist sich aus der Grundordnung der Landeskirche, in der es heißt: „Sie [die Kirche] weiß sich zur Anteilnahme am Weg des jüdischen Volkes verpflichtet. Deshalb misst sie in Leben und Lehre dem Verhältnis zum jüdischen Volk besondere Bedeutung zu und erinnert an die Mitschuld der Kirche an der Ausgrenzung und Vernichtung jüdischen Lebens.“