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Corona-bedrängte Vereine erhalten Soforthilfe

Bis 25. Oktober können Berliner gemeinnützige Vereine und Organisationen Förderung beantragen

Bis 25. Oktober 2020 können gemeinnützige Vereine und Organisationen “Ehrenamts- und Vereinshilfen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie” digital beantragen (Soforthilfe X). Eine Förderung ist in der Regel bis zu einer Höhe von 20.000 Euro möglich, gewährt als nicht zurückzuzahlender Zuschuss.

Der Berliner Senat stellt hierfür Mittel in Höhe von insgesamt 4,9 Mio. Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind Vereine und Organisationen mit Sitz in Berlin, die

•    gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen und als steuerbegünstigt anerkannt sind,
•    in denen ehrenamtliches Engagement eine tragende Rolle spielt,
•    die sich zur Berliner Charta zum Bürgerschaftlichen Engagement und zu einer vielfältigen Gesellschaft bekennen und sich gegen Diskriminierung, Gewalt, Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit stellen,
•    die glaubhaft machen können, dass Liquiditätsengpässe infolge der Corona-Pandemie zu Existenzbedrohung führen.

Mehr Informationen: https://www.berlin.de/buergeraktiv/  https://www.berlin.de/buergerakti

und der Webseite der Investitionsbank Berlin Brandenburg https://www.ibb.de/de/startseite/startseite.html