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Brief der Pröpstin: Was wir jetzt tun können

Christina-Maria Bammel über die noch unklare neue Lage hinsichtlich der Corona-Beschlüsse

Christina-Maria Bammel. Foto: Matthias Kauffmann / EKBO
Christina-Maria Bammel. Foto: Matthias Kauffmann / EKBO

Christina-Maria Bammel, Pröpstin der EKBO, schreibt:

"Ab Montag, den 2.11.2020 treten die von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in Kraft. Diese Beschlüsse müssen in den einzelnen Bundesländern durch Rechtsverordnung umgesetzt werden. Diese Rechtsverordnungen liegen uns derzeit noch nicht vor, so dass wir Ihnen hiermit nur eine erste Information auf Grundlage der bekannten Pressemitteilungen zusammengestellt haben.

Wir wissen, dass sich überall mit Blick auf die kommenden Novemberwochen Fragen zum gemeinsamen Leben und Arbeiten stellen. Wie können wir mit der bevorstehenden Anstrengung umgehen, gegebenenfalls auch mit Frustrationen über Regierungsentscheidungen, von denen wir ausgehen müssen, dass sie nicht allen Menschen gleichermaßen einleuchten. Wir können auch in dieser Zeit unseren Aufgaben und der Botschaft der Hoffnung Raum geben. Wir können helfen, trösten, stärken, für Seele und Leib sorgen, wo immer es nötig ist. Wir können mit Seelsorge, Gebet und Gottesdienst viel bewirken. Wir können in Mitmenschlichkeit und Mut der drohenden sozialen Kälte viel entgegen setzen. Besonders auf die Begleitung von Kindern und Jugendlichen kommt es an. Es kommt darauf an, für Kinder und Jugendliche da sein, und zwar  verantwortungsbewusst. Spielräume und Möglichkeiten wurden im Frühjahr erprobt. Das kommt uns zugute. Wir haben Erfahrungen, mit denen wir jetzt arbeiten können.

Niemand soll vereinsamen. Seelsorge in den Krankenhäusern und Altenpflegeheimen ist ebenso gefragt und wichtig wie die Seelsorge für Menschen, die in ihren Wohnungen allein oder anderweitig in Nöten sind. Besuchsdienste trotz Kontaktbegrenzungen können eine Möglichkeit sein, weil sie Ängste nehmen und für Rückhalt sorgen.

Uns erreichen viele Fragen zum kirchlichen Leben. Was bedeuten die Einschränkungen für die Gemeindegruppen im November? Etliche fragen: Darf man noch Veranstaltungen durchführen, die keine Gottesdienste sind? Es ist keine Zeit für Feste, aber für Gemeinschaft, die seelsorgend trägt und Zuversicht stiftet.

Die Verordnungen geben ab dem 2.11.2020 einen Handlungsrahmen. Entscheidend ist zudem, wie den Nöten in der Nachbarschaft, im Quartier, im Dorf in dieser Zeit begegnet werden kann. Wir ermutigen dazu, all das möglich zu machen an Hilfe und Unterstützung, was möglich ist.

Nach dem Wochenende werden zu den einzelnen Fragen detaillierte Informationen an dieser Stelle erfolgen."