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Brandenburg lockert Corona-Schutzmaßnahmen

Potsdam (epd). Wegen stark gesunkener Corona-Infektionszahlen lockert Brandenburg die Regeln zur Eindämmung der Pandemie. Ab Donnerstag könnten sich unter Beachtung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln wieder bis zu zwei Haushalte ohne Personenbegrenzung und bis zu zehn Personen aus höchstens zehn Haushalten treffen, teilte die Staatskanzlei nach dem entsprechenden Kabinettsbeschluss am Dienstag in Potsdam mit. Die neue Eindämmungsverordnung trete am Donnerstag in Kraft und gelte zunächst bis zum 24. Juni.

Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläen und Abschlussfeiern könnten mit bis zu 30 Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 70 Personen unter freiem Himmel gefeiert werden, hieß es. Einkaufen in Geschäften sei ohne vorherige Terminvergabe möglich. Unter Auflagen könnten Innengastronomie und Freibäder öffnen, auch Kino-, Theater- und Konzertbesuche seien möglich. Für Veranstaltungen seien in geschlossenen Räumen bis zu 200 und unter freiem Himmel bis zu 500 zeitgleich anwesende Besucherinnen und Besuchern erlaubt.
Ab dem 11. Juni könnten Hotels und Pensionen ohne Einschränkung wieder Touristen beherbergen, mit einer Testpflicht alle 72 Stunden, hieß es weiter. Auch alle Schwimmbäder, Thermen, Freizeit- und Spaßbäder sowie Messen, Spielhallen, Spielbanken und Jahrmärkte könnten unter Auflagen wieder öffnen.

In der zweiten Junihälfte seien weitere Schritte geplant, hieß es. Dies sei jedoch abhängig von der weiteren Entwicklung, betonte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD): „Die Türe darf nicht zu weit aufgemacht werden, sonst fegt das Virus wieder hinein. Und das kann keiner brauchen.“

epd ost yj cxm