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Bischof Stäblein: "Viel zu lange haben wir das verdrängt und beschwiegen"

Lesen und sehen Sie hier Christian Stäbleins Predigt und die Erklärung der Kirchenleitung anlässlich der Rehabilitierung von Pfarrer Friedrich Klein

Bischof Christian Stäblein beim Gottesdienst zur Rehabilitierung von Pfarrer Klein. Foto: EKBO
Bischof Christian Stäblein beim Gottesdienst zur Rehabilitierung von Pfarrer Klein. Foto: EKBO

Als bundesweit erste Kirche hat die evangelische Landeskirche in Berlin einen NS-verfolgten homosexuellen Pfarrer öffentlich rehabilitiert. In einem Gedenkgottesdienst in der Berliner Immanuelkirche verlas am Dienstag Bischof Christian Stäblein eine Erklärung der Kirchenleitung, mit der das öffentliche Ansehen von Pfarrer Friedrich Heinrich Klein wiederhergestellt wurde.

Der 1905 in Homburg (Saar) geborene Klein war in der Nazizeit Anfang 1943 als Pfarrer der Berliner Immanuel-Gemeinde wegen Homosexualität von dem damaligen kirchlichen Konsistorium der Mark Brandenburg entlassen worden. Die Kirchenleitung teilte ihm mit, er habe damit "den Anspruch auf sämtliche Dienstbezüge und auf Versorgung, sowie die Befugnis, die Amtsbezeichnung zu führen, und die Rechte des geistlichen Standes verloren".

Zuvor war der Pfarrer 1942 vom NS-Reichskriegsgericht wegen "Verführung eines 19 Jahre alten Mannes zu widernatürlicher Unzucht" zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Zunächst saß er im sächsischen Torgau in Haft. Später wurde er auf Frontbewährung geschickt und gilt seit August 1944 als vermisst.

Auf das Schicksal Kleins war der heutige Gemeindepfarrer Mark Pockrandt im Jahr 2018 bei der Sichtung von alten Akten gestoßen. Der Gemeindekirchenrat (GKR) der Immanuel-Gemeinde im Prenzlauer Berg fordert daraufhin vom zuständigen Kirchenkreis Stadtmitte und der Landeskirche "die Aufarbeitung der Causa Friedrich Klein und die Rehabilitierung des unrechtmäßig Verurteilten". Damit wolle die Gemeindeleitung erreichen, dass die Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) alle wegen ihrer sexuellen Orientierung aus dem Kirchdienst entfernten Mitarbeitenden rehabilitiert, hieß es.

Der Zeitpunkt der nun öffentlichen Rehabilitierung Kleins am 1. September ist kein zufällig gewähltes Datum. Vor 85 Jahren, am 1. September 1935, verschärften die Nazis den Paragrafen 175 Reichsstrafgesetzbuch. Er stellte seit 1872 sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. Abgeschafft wurde er in der Bundesrepublik erst 1994. Zudem war am 1. September 1939 der Beginn des Zweiten Weltkrieges.

Mit der öffentlichen Erklärung der Kirchenleitung zu Klein sei nicht einfach "irgendetwas wieder gut", betonte Bischof Stäblein in seiner Predigt. Die Rehabilitierung komme zu spät. "Ich sage es ganz vorsichtig: es ist ein Schritt auf dem Weg zur Umkehr", sagte der Bischof. Auch nach 1945 habe sich die Diskriminierung fortgesetzt, "in Worten und Taten, öffentlich und hinter vorgehaltener Hand". "Viel zu lange haben wir uns selbst beruhigt, haben das alles so hingenommen, haben es verdrängt, haben das schreiende Unrecht mit verantwortet, mit beschwiegen", sagte Stäblein.

Die Landeskirche werde die Fälle von Diskriminierung nicht nur unter den Nazis aufarbeiten, kündigte der Bischof an. Geplant ist unter anderem ein öffentliches Bußwort oder eine theologische Erklärung im Sommer 2021. Zudem soll für Betroffene in der Landeskirche eine Anlaufstelle geschaffen werden.

(epd)

Die Predigt von Bischof Stäblein im Wortlaut lesen Sie hier

Hier geht's zur Aufzeichnung des Gottesdienstes

Die Erklärung der Kirchenleitung lautet wie folgt:

"Pfarrer Friedrich Heinrich Klein, geboren am 3. August 1905, wurde am 2. Januar 1943  aufgrund seiner Verurteilung nach § 175 StGB zu drei Jahren Haftstrafe wegen einer homosexuellen Beziehung vom Evangelischen Konsistorium der Mark Brandenburg unter Verlust seiner geistlichen Rechte und Bezüge aus dem kirchlichen Dienst entlassen.

Laut Beschluss der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21. August 2020 wird der Entzug der Ordinationsrechte von Pfarrer Friedrich Heinrich Klein als Unrecht anerkannt und für nichtig erklärt.  Dies wird heute, 85 Jahre nach der Verschärfung des § 175 StGB, durch diese Erklärung öffentlich gemacht.

Der Kirchenleitung steht nachdrücklich vor Augen, welches Leid der Entzug der Ordinationsrechte über Pfarrer Klein und seine Angehörigen gebracht hat. Sie weiß, dass sie Unrecht und Leid nicht ungeschehen machen kann. Im Namen der Kirchenleitung der EKBO bekenne ich hiermit die Schuld, die wir auf uns geladen haben. Vergebung liegt nicht in unserer Hand. Ich hoffe und bitte um sie.

Menschen zu diskriminieren und Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung zu diskriminieren, ist Sünde. Gleichgeschlechtliche Orientierung zu verurteilen ist nicht vereinbar mit dem Bild vom Menschen, wie es die Auslegung der Schrift lehrt. Die evangelische Kirche ist Teil einer langen leidvollen Geschichte der Ausgrenzung und hat Menschen mit gleichgeschlechtlicher Orientierung Schutz und Anerkennung verweigert. Sie hat nicht nur zu dem Unrecht, das auch durch die jeweilige staatliche Rechtsprechung erfolgte, geschwiegen. Sie hat durch Lehre und Praxis Menschen in schwere persönliche, leibliche und spirituelle Not gebracht.

Die erlittene Not zu erkennen, in Erfahrung zu bringen, was erfahren werden kann, die Geschichten von Verwundung und Schmerz nicht zu verschweigen, sondern zu erzählen und sich der Vergangenheit zu stellen, bleibt Auftrag, - über die Aufarbeitung der Lebens- und Leidensgeschichte des Pfarrers Klein hinaus.

Die Kirchenleitung begrüßt ausdrücklich das Anliegen, die Diskriminierungserfahrungen, die Menschen mit queerer Identität (LSBTIQ*A)  in und mit unserer Kirche in der Vergangenheit gemacht haben und (vereinzelt) auch weiterhin noch machen, zu thematisieren. Sie bittet in diesem Zusammenhang um die Erarbeitung eines Bußwortes bzw. einer theologischen Erklärung bis zum Sommer 2021 im Hinblick auf Unrecht und Diskriminierung von Mitarbeitenden der EKBO und ihrer Vorgängerkirchen.

Die Kirchenleitung bittet darüber hinaus um Prüfung der Möglichkeiten der wissenschaftlichen Aufarbeitung des Themas „Homosexualität und Pfarramt im Bereich der EKBO und ihrer Vorgängerkirchen“. Sie bittet das Konsistorium um die Errichtung einer Anlaufstelle für Betroffene und deren Angehörige.

Wenn ein Glied am Leib Christi leidet, leidet der gesamte Leib. Die Erneuerung unserer Gemeinschaft ist angewiesen auf die Klarheit über Vergangenes, auf Vergebung  und – wo Gott sie gibt – auf Versöhnung."