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Berliner Senat will Chorsingen wieder erlauben

Der Berliner Senat will im Rahmen weiterer Lockerungen der Corona-Schutzverordnung auch das Verbot des gemeinsamen Singens in geschlossenen Räumen aufheben.

Gemeinsames Singen solle bald wieder möglich sein und mit einem entsprechenden Hygienerahmenkonzept unterlegt werden, sagte Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) am Dienstag nach einer Senatssitzung. Dazu gebe es derzeit Beratungen, mit einem Ergebnis sei noch in dieser Woche zu rechnen, ergänzte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD).

In einer Pressemitteilung der Senatskanzlei hieß es, "in geschlossenen Räumen darf nun gemeinsam gesungen werden, wenn die im Hygienerahmenkonzept der für Kultur zuständigen Senatsverwaltung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards eingehalten werden". Diese müssen allerdings erst noch veröffentlicht werden. Die Änderung der Infektionsschutzverordnung soll mit Veröffentlichung am Freitag (24. Juli) in Kraft treten.

Für Dienstagnachmittag hatte Berlins Kultursenator Klaus Lederer (Linke) zu einem "Expertengespräch" mit Wissenschaftlern und Vertretern von Profi- und Laienchören sowie des Landesmusikrates und der Kirchen eingeladen. In den vergangenen Wochen hatten Kirchen und Chorverbände wiederholt das für Berlin andauernde Verbot des gemeinsamen Singens als überzogen kritisiert.

epd ost phi bue
# epd-Service

## Info
Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung v. 23.6.20: § 5 (1) In geschlossenen Räumen darf nicht gemeinsam gesungen werden.

## Internet
www.kirchenmusik-ekbo.de