Zur Hauptnavigation springen Zur Suche springen Zum Inhalt springen
InstagramRSSPrint

Berliner Chöre müssen weiter auf Hygienekonzept warten

Trotz der grundsätzlichen Entscheidung des Berliner Senats, Chorsingen in geschlossenen Räumen wieder zu erlauben, müssen die Chöre noch warten. Voraussetzung sei ein entsprechendes Corona-Hygienekonzept, das erst noch entwickelt werden soll. "Wir haben uns dafür einen Zeitrahmen von bis zu 14 Tagen gegeben", sagte der Sprecher der Senatskulturverwaltung, Daniel Bartsch, am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Dazu gab es bereits am Dienstag ein Expertengespräch mit Kultursenator Klaus Lederer (Linke).

Die Aufgabe sei nicht einfach angesichts der Vielfalt der Berliner Chöre und ihrer verschiedenen Rahmenbedingungen, sagte Bartsch. Das Treffen am Dienstag, an dem neben Vertretern von Kirchen, Chorverbänden und anderen Organisationen auch Wissenschaftler teilnahmen, habe dies gezeigt und zahlreiche neue Erkenntnisse gebracht.

Der Präsident des Konsistoriums der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), Jörg Antoine, hatte am Mittwoch darauf verwiesen, dass Profichöre, Laienmusiker und Gemeinden unterschiedliche Bedürfnisse hätten. Deshalb seien auch unterschiedliche Hygienekonzepte nötig.

Im Gegensatz zu Berliner Kirchengemeinden darf in Gemeinden in Brandenburg und Sachsen wieder gesungen werden. Dafür müssen diese über eine ausreichende Belüftung und eine Deckenhöhe von mindestens 3,5 Metern verfügen. Der Gottesdienst darf maximal eine Stunde dauern, der Gemeindegesang nicht mehr als 15 Minuten. Der Mindestabstand zur nächsten Person in Singrichtung muss sechs Meter betragen sowie seitlich zur nächsten Person drei Meter.

(epd)