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Berlin fährt herunter

Berlin (epd). Auch Berlin geht am Mittwoch in einen sogenannten harten Lockdown. Laut der am Dienstag vom Berliner Senat veröffentlichten neuen Infektionsschutz-Verordnung wird das öffentliche Leben zunächst bis zum 10. Januar auf ein notwendiges Minimum heruntergefahren. Anders als im benachbarten Brandenburg wird es keine Ausgangssperre geben, dafür aber Ausgangsbeschränkungen. Kontakte zu anderen Menschen sollen auf eine Minimum reduziert werden, sagte Wirtschaftssenatorin Ramona Popp (Grüne) nach der Senatssitzung am Dienstag.

Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur noch aus triftigen Gründen wie Beruf, Einkäufe, Behördengänge, Arztbesuche, die Pflege von Angehörigen oder den Hund ausführen möglich. Auch "die individuelle stille Einkehr in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Häusern anderer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie die Teilnahme an Gottesdiensten" bleibt erlaubt. Sport im Freien bleibt mit maximal einer anderen Person möglich. Der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum ist verboten. Zudem gilt für Silvester und Neujahr ein Versammlungsverbot.

Kitas und Schulen schließen, Berufstätige sollen soweit möglich ins Homeoffice. Privat dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten plus Kinder bis 14 Jahre treffen. Vom 24. bis 26. Dezember wird eine Ausnahme gemacht. Dann dürfen sich fünf Personen aus bis zu fünf Haushalten treffen plus Kinder.

Auch größere Familienbesuche in Pflegeheimen sind zwischen 24. und 28. Dezember möglich. Voraussetzung ist eine Corona-Test, der vor Ort gemacht wird oder höchstens 24 Stunden alt ist.