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EKBO-Kirchenparlament verabschiedet Gesetz zur Mindestmitgliederzahl

„Aufbruch gelingt durch Veränderung: Heute haben wir die Weichen dafür gestellt“

Die dritte Tagung der Fünften Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) ging am 3. November 2021 mit zahlreichen Beschlüssen zu Ende. Die 92 anwesenden Synodalen stimmten mit großer Mehrheit für das Mindestmitgliederzahlgesetz. Es regelt, oberhalb welcher Mitgliederzahl eine Gemeinde einen eigenen Körperschaftsstatus hat und sieht die Mindestgröße von 300 vor. Es soll Ehrenamtliche und beruflich Mitarbeitende entlasten und betrifft 642 Gemeinden mit 300 oder weniger Gemeindegliedern von insgesamt 1.135 Gemeinden in der EKBO.

In zweiter Lesung wurde das Gesetz mit Änderungen und einem Ergänzungsantrag beschlossen: Der Kreiskirchenrat vor Ort kann Ausnahmen, befristet bis zum nächsten Stichtag, beim Konsistorium beantragen. Die Kirchenleitung kann Ausnahmevoraussetzungen und Verfahren durch eine Rechtsverordnung regeln.

„Aufbruch gelingt nur durch Veränderung und heute haben wir die Weichen dafür gestellt“, sagt Präses Harald Geywitz. „Wir haben auf der Landessynode in einer wertschätzenden Weise viele Themen miteinander diskutiert und verantwortungsvoll Entscheidungen getroffen. Die Kirchengemeinden sollen einen guten Rahmen vorfinden, damit vor Ort Gottes frohe Botschaft in Wort und Tat zu den Menschen kommt.“

In einem Beschluss formulierte die Landessynode die Erwartung an die Europäische Kommission, den Europäischen Rat und Politikerinnen und Politiker Europas, ethische Werte zu achten und sich zum Wohle der Geflüchteten an der polnisch-belarussischen Grenze einzusetzen. Menschen soll Zugang zu einem fairen Asylverfahren gewährt werden. Darüber hinaus bittet die Synode Kirchengemeinden und kirchliche Träger, sich für eine gute Willkommenskultur einzusetzen. Zudem wurde der Doppelhaushalt 2022/23 beschlossen und ein Antrag der Evangelischen Jugend in der EKBO (EJBO) zur aktiven und selbstkritischen Auseinandersetzung mit Rassismus angenommen. Spätestens auf der Frühjahrstagung 2023 wird die Landessynode dies zum Thema machen.

> Beschluss zur Mindestmitgliederzahlgesetz

> Beschluss zum Partnerschaftsgleichstellungsgesetz

> Beschluss zur Rassismuskritik

> Beschluss zum Wort des Bischofs/Geflüchtete an der belarussischen Grenze

> Beschluss zur EU-Friedensfazilität