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Sachsen impft jetzt Erzieher und Lehrerinnen

Dresden (epd). In Sachsen kann ab sofort das Personal von Kindertagesstätten und Kindertagespflegen sowie Grund- und Förderschulen geimpft werden. Der Freistaat habe den Kreis der berechtigten Personen für eine Corona-Schutzimpfung erweitert, teilte das Sozialministerium am Donnerstag in Dresden mit. Damit könnten auch Menschen mit Vorerkrankungen und Behinderungen eine Impfung gegen das Coronavirus erhalten.

Berechtigt seien außerdem Menschen, die in Obdachlosenunterkünften oder Asylbewerberunterkünften untergebracht oder tätig sind sowie Polizisten, die bei der Begleitung von Demonstrationen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Als impfberechtigt gelten laut Ministerium darüber hinaus Berufstätige, die geistig oder psychisch behinderte Menschen betreuen.

Angeboten werde der Impfstoff von AstraZeneca für Menschen zwischen 18 und 64 Jahren. "Weil es für AstraZeneca nach wie vor freie Impftermine gibt, haben wir uns entschieden, in die Impfung der Priorisierungsstufe 2 einzusteigen", erklärte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). Vorgelegt werden muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers beziehungsweise ein ärztliches Attest. In einem zweiten, noch nicht terminierten Schritt soll das gesamte Lehrpersonal geimpft werden.

Sachsen hatte am 15. Februar die Kindertagesstätten und Grundschulen im eingeschränkten Regelbetrieb wieder geöffnet. Zuvor waren nur Abschlussklassen in den Schulen präsent. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler ist der Einstieg in den Präsenzunterricht für den 8. März vorgesehen. Wegen steigender Infektionszahlen könnte sich dies aber verzögern.

epd ost kr bue
# epd-Service

## Info
Impftermine können online unter sachsen.impfterminvergabe.de oder telefonisch unter 0800/0899089 gebucht werden.

## Internet
www.coronavirus.sachsen.de
www.coronavirus.sachsen.de/coronaschutzimpfung.html
Zur Pressemitteilung: u.epd.de/1s19