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Die ForuM-Studie stellt eine Zäsur da

Sie bedeutet keinesfalls einen Abschluss der Aufarbeitung für unsere Landeskirche.

Am 25. Januar wurde die ForuM-Studie („Forschung zu sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland“) bekannt gemacht und veröffentlicht. Es waren verschiedene Universitäten und Institute mit den Fachbereichen Soziale Arbeit, Geschichtswissenschaft, Erziehungswissenschaft, Psychologie, Soziologie, forensische Psychiatrie, Sexualwissenschaft, Kriminologie an der Studie beteiligt. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben unabhängig von Kirche und Diakonie gearbeitet. Die evangelische Kirche mit ihren 20 Landeskirchen finanzierte das Projekt. Für die Evangelische Kirche ist die ForuM-Studie eine wissenschaftliche Grundlage zur weiteren Aufarbeitung in der Institution Kirche. (Gesamter Abschlussbericht sowie eine Zusammenfassung zur ForuM-Studie)

Für Pröpstin Christina-Maria Bammel bedeutet dieser Abschlussbericht nach mehrjähriger Forschungsarbeit einen Einschnitt in die kirchliche Arbeit: „Was berichtet wurde und offen zutage liegt, stellt eine Zäsur dar. Dem systemischen Versagen der Evangelischen Kirche ist der Spiegel vorgehalten worden. Das ist eine sicherlich bleibende Erschütterung für alle Menschen, die in dieser Kirche, in den Gemeinden, aber auch auf allen anderen Ebenen Leitungsverantwortung tragen.“ 

Ursprünglich waren für das Forschungsprojekt Stichproben der Personalakten von Landeskirchen vorgesehen. Es kam dann zu Verzögerungen und Problemen bei der Zulieferung der Personalakten. Um die Studie nicht zu gefährden, wurde dann festgelegt, dass man sich auf die Disziplinarakten beschränkt. Die Zahl der Fälle, die jetzt in der Studie genannt wird, ist somit das sogenannte Hellfeld, also die Fälle, die bereits bekannt waren. Man kann ein weitaus größeres Dunkelfeld annehmen, also zahlreiche Fälle von sexualisierter Gewalt, die bisher noch nicht erfasst wurden. (Chronologie des Verlaufs des Teilprojekt E der Aufarbeitungsstudie „ForuM“)

Die ForuM-Studie bedeutet somit keinesfalls einen Abschluss der Aufarbeitung für unsere Landeskirche, sondern zeigt, welche große Aufgabe wir noch vor uns haben. Was das konkret bedeutet, wird auf allen Ebenen der Evangelischen Kirche erarbeitet und abstimmt werden.

Was bedeutet die Veröffentlichung des Abschlussberichtes für uns in der EKBO?
Die Studie ist eine aussagekräftige Grundlage für die weitere Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche und der Diakonie, auch im Blick auf die weitere Verbesserung der Unterstützung von Betroffenen und der Präventionsarbeit. Sie berichten von Strukturen und einer Kultur in der Evangelischen Kirche, die Vertuschungen und Ausgrenzung von Betroffenen gefördert hat und die Beschuldigte geschützt hat. Hier muss es grundlegende Veränderungen geben.

Daher ist es wichtig, dass in allen Arbeitszusammenhängen, Konventen, Gemeindekreisen und Leitungszusammenhängen über die Erkenntnisse der Studie umfassend gesprochen wird. Die Landeskirchliche Beauftragte im Umgang mit sexualisierter Gewalt, Marion Eckerland, kann hier ebenso beraten wie die Studienleitung Präventionsarbeit im Amt für Kirchliche Dienste, Silke Hansen. Auch die Ansprechpersonen in den Kirchenkreisen können hier fachlich beraten und zur ForuM-Studie Auskunft geben.

Was passiert jetzt?
Bis Ende des Jahres wird gemeinsam mit der Nordkirche und der Diakonie eine Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission (URAK) gebildet, bei der auch Betroffene mitarbeiten. Diese Kommission soll die regionale Aufarbeitung weiter voranbringen.

 

Wenn Sie Fragen oder Rückmeldungen zur ForuM-Studie an die landeskirchliche Ebene haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, konkret unsere Beauftragte für den Umgang mit sexualisierter Gewalt, Frau Marion Eckerland (m.eckerland@ekbo.de; Tel: 03024344-423).

Material zur Präventionsarbeit und den Verhaltenskodex, der an jeden kirchlichen Ort gehört, erhalten Sie beim Amt für Kirchliche Dienste (dort Silke Hansen: s.hansen@akd-ekbo.de), gern mit Ihrem Logo und Ihren kreiskirchlichen Ansprechpersonen. 

 

Die EKBO hat auf der Basis ihres Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (23. Oktober 2020) Maßnahmen für die Prävention, Intervention und Aufarbeitung entwickelt.