Antrag Fonds Missionarischer Aufbruch

Formale Voraussetzungen

  1. Antragstellende sind leitende Verantwortliche an allen gemeindlichen Orten.
  2. Geschlossene Finanzierungsaussage. Personalanteile/-kosten werden nur in begründeten Ausnahmefällen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation der Antragstellenden finanziert; es kann sich allenfalls um eine begrenzte Bezuschussung handeln.
  3. In der Regel bewilligte Anträge von anderen/weiteren Fördermittelgebern. (Auszahlung der Förderungssumme erfolgt unter dem Vorbehalt der eingegangenen Förderung durch Drittmittelgeber).
  4. Verbindlich vorliegende Aussagen zu Kooperationspartner-Engagement und Beteiligung Dritter.
  5. Formulierte Prognosen zur Wirksamkeit des Projektes.
  6. Aussagen über ein Auswertungs-Instrumentarium nach Abschluss des Projektes. Eine qualifizierte Auswertung ggf. mit externer Beratung/ Unterstützung.
  7. Verbindliche Aussagen dazu, in welchem Umfang Freiräume (ggf. durch Exnovation) geschaffen worden sind, um genug Handlungsspielraum für das jeweilige Projekt in der Umsetzung zu haben, gehört ebenfalls zu den Voraussetzungen.
  8. Das Projekt hat einen im Einzelnen begründeten Nachweis erbracht, warum es zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht Bestandteil regulärer Finanzierungen durch einen gemeindlichen, kreiskirchlichen oder landeskirchlichen Haushalt ist/ sein kann.
     

Inhaltliche Kriterien, nach denen über eine Förderung entschieden wird

  1. Das Projekt arbeitet mit anderen Initiativen, zum Beispiel internationalen Gemeinden oder mit diakonischen Organisationen, Einrichtungen, Trägern partnerschaftlich zusammen. Die Kooperation ist plausibel ausgeführt und drückt sich unter anderem in einem gemeinsamen Einsatz von Ressourcen aus (vgl. Antragsvoraussetzungen).
  2. Das Projekt macht sichtbar, dass durch die Initiativträger:innen eine missionale Grundhaltung eingeübt, entwickelt und gefördert wird. Die missionale Grundausrichtung des Vorhabens und der Träger:innen ist explizit formuliert. Eine deutliche Sprach- und Handlungsfähigkeit über die Kerngruppen bestehender Gemeinden hinaus ist erkennbar und verbindet sich mit einer klaren Zielgruppenanalyse sowie einer Bestandsaufnahme des Kontextes anhand eigener definierter Parameter, beispielsweise in sozialräumlicher Hinsicht.
  3. Das Projekt bezieht sich in seiner Planung, Umsetzung und Auswertung auf wesentliche Zukunftsfragen der Evangelischen Kirche und nimmt die gemeindlichen, organisatorischen Umbruchsituationen sowie die bereits bestehenden Veränderungsnotwendigkeiten in der kirchlichen Arbeit in den Blick.
  4. Das Projekt ist erkennbar auf Nachhaltigkeit angelegt.
     

„Kleinerprobungsprojekte“

Alternativ können Kleinerprobungsprojekte gefördert werden. Die oben genannten formalen Voraussetzungen gelten hier nur in reduzierter Form. Das heißt:

  1. Antragstellende sind leitende Verantwortliche an allen gemeindlichen Orten.
  2. Geschlossene Finanzierungsaussage.
  3. Das Projekt hat einen begründeten Nachweis erbracht, warum es in dieser Höhe zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht Bestandteil regulärer Finanzierungen durch einen gemeindlichen, kreiskirchlichen oder landeskirchlichen Haushalt ist/ sein kann.

Bis zu 2.000,00 EUR Förderung können auf Antrag einmalig durch den Vorsitz der Kommission bewilligt werden und liegen der Kommission anschließend zur Kenntnisnahme vor. Bei erfolgreichem Verlauf können Projekte nach Antragstellung in eine weitere Förderung übernommen werden. Voraussetzung ist ein Bericht über den bisherigen Verlauf, die bereits erreichten Ziele und die Verfolgung nächster Schritte mit Benennung Anliegen/ Ziel/ Zielerreichungskriterien. Potenziale einzelner Vorhaben mit Wirkung und Reichweite können damit zielführend unterstützt werden.

 

Ansprechpersonen

Petra Voigt

Sachbearbeiterin

Referat 2.2 |
Kirchliches Leben

030 24344-373

fma@ekbo.de

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