Zur Hauptnavigation springen Zur Suche springen Zum Inhalt springen
InstagramRSSPrint

Kurzarbeit auch in der EKBO

Wegen der Coronakrise gibt es in einigen kirchlichen Tagungsstätten und Kirchenkreisen Einzelvereinbarungen

Berlin (epd). Wegen der Corona-Krise gibt es inzwischen auch in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz in einigen Bereichen Kurzarbeit. Betroffen seien vor allem kirchliche Tagungsstätten, aber auch zwei Kirchenkreise, sagte eine Kirchensprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag in Berlin. Für Kurzarbeit kämen auch Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen in Betracht, deren Haushalte wesentlich durch Besuchereintrittsgelder finanziert sind und die gegenwärtig keine Besucher empfangen können.

Im Tarifvertrag der Landeskirche sei Kurzarbeit bislang nicht geregelt, deshalb seien dazu nur Einzelvereinbarungen möglich. Mit den Gewerkschaften würden jedoch Gespräche zu möglichen übergreifenden Vereinbarungen zu Kurzarbeit geführt, sagte die Sprecherin: "Wir hoffen, dass eine solche Regelung noch im Mai von der Kirchenleitung beschlossen werden kann." Nach epd-Informationen liegt seit Ende April ein Gewerkschaftsvorschlag zu Regelungen für Kurzarbeit in der Landeskirche vor.

Der Tarifvertrag der Landeskirche, der TV EKBO, orientiert sich an Regelungen im öffentlichen Dienst. Das Tarifwerk wurde zuletzt 2019 aktualisiert. Der Tarifvertrag gilt für mehr als 8.000 Beschäftigte.