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Bundesländer erlassen unterschiedliche Regelungen für Gottesdienste

Bund und Länder beraten mit den Religionsgemeinschaften, unter welchen Vorsichtsmaßnahmen Gottesdienste während der Corona-Pandemie möglich sein können. Eine einheitliche Regelung war das Ziel, aber manche Länder entscheiden bereits im Alleingang.

Während bundesweit noch über möglichst einheitliche Konzepte für religiöse Veranstaltungen in der Corona-Pandemie beraten wird, erlassen immer mehr Länder bereits entsprechende Regelungen. Am Freitag entschied das Kabinett in Brandenburg, dass auch dort ab dem 4. Mai wieder Zusammenkünfte in Kirchen, Synagogen und Moscheen mit maximal 50 Teilnehmern möglich sein sollen. Die Veranstalter müssten dabei sicherstellen, dass die Hygienestandards eingehalten werden, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD).

Brandenburg schließt sich damit der Regelung in Berlin an, wo ebenfalls ab dem 4. Mai wieder Gottesdienste erlaubt sind. In Nordrhein-Westfalen sollen religiöse Versammlungen ab dem 1. Mai wieder möglich sein. In Sachsen können schon seit Montag unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln Gottesdienste gefeiert werden, allerdings nur mit maximal 15 Teilnehmern. In Thüringen sind religiöse Versammlungen ab diesem Wochenende möglich.

Zu den im März verhängten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gehörte auch ein Verbot für religiöse Versammlungen. In der vergangenen Woche verständigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder darauf, daran zunächst festzuhalten, aber parallel über eine mögliche Lockerung zu beraten. Ursprünglich war eine Entscheidung für den 30. April geplant, Merkel deutete am Donnerstagabend allerdings an, dass über weitere Lockerungen auch erst am 6. Mai entschieden werden könnte. Was das für religiöse Veranstaltungen bedeutet, blieb offen.

Am Freitag diskutierten der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Markus Kerber, und die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder über Konzepte, die die Kirchen sowie die jüdischen und muslimischen Gemeinschaften erarbeitet haben. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte danach in Berlin, dass die Gespräche mit den Religionsgemeinschaften sehr konstruktiv seien und sie viel Verständnis für die Beschränkungen zeigten. Am Montag soll sich das sogenannte Corona-Kabinett der Bundesregierung mit den Konzepten der Religionsgemeinschaften befassen.

Die Konzepte der Religionsgemeinschaften sehen vor allem Abstands- und Hygieneregeln vor. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) schlägt in ihrem Konzept, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, vor, Desinfektionsmittel in Gottesdiensten bereitzustellen und das Tragen von Masken zu empfehlen. Beim Abendmahl soll der Zelebrant Handschuhe tragen und der Wein, wenn überhaupt, in Einzelkelchen ausgegeben werden. Zudem wird empfohlen, Gottesdienste nur in Kirchen oder im Freien, nicht in kleineren Räumen zu feiern.

Ähnliches sieht auch das Konzept der katholischen Deutschen Bischofskonferenz vor, das am Freitag auf der Internetseite veröffentlicht wurde. Der Zugang zu den Sonntagsmessen soll je nach Größe des Kirchenraums begrenzt werden. Der Zentralrat der Juden sieht in seinem Konzept zusätzlich Teilnehmerlisten vor. Der Koordinationsrat der Muslime sieht ebenfalls Zulassungsbeschränkungen und Masken vor, außerdem sollen Gläubige ihren eigenen Gebetsteppich in die Moschee mitbringen.

(epd)