Gemeint sind Gemeinden am Ersten Ort (Wohnsitzkirchengemeinde), Zweiten Ort (z.B. an Krankenhäusern, in der Studierendenarbeit oder in der Gefängnisarbeit) oder Dritten Ort (erprobende Formate neuer Gemeinschaft) sowie damit verbunden Initiativen innerhalb der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.
Für die reguläre Förderung sind die Anträge bis jeweils zum 15. Februar oder 31. August eines jeden Jahres einzureichen. Die Kommission beschließt dazu ca. einen Monat später; den genauen Sitzungstermin erfahren Sie auf Anfrage unter fma@ekbo.de. Anträge auf die Förderung eines Kleinerprobungsprojekts (Förderhöhe bis maximal 2.000,00 EUR) können laufend eingereicht werden; über diese wird in der Regel im Laufe eines Monats nach Eingang und eingehender Prüfung entschieden.