Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission (URAK) Nord-Ost

Am 13. März 2025 wurde offiziell der Start der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission (URAK) Nord-Ost bekannt gegeben. Ziel der Kommission ist es, die Rechte Betroffener im Rahmen der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im kirchlichen und diakonischen Kontext zu stärken. Träger der URAK Nord-Ost sind die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) sowie die Diakonischen Werke Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

Die Gründung der URAK Nord-Ost basiert auf der „Gemeinsamen Erklärung“ zwischen der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Diakonie Deutschland, die am 13. Dezember 2023 veröffentlicht wurde. Diese Erklärung bildet die Grundlage für die Einrichtung von unabhängigen regionalen Kommissionen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im kirchlich-diakonischen Raum.

Mitglieder der URAK Nord-Ost

Die Kommission besteht aus sieben berufenen Mitgliedern, darunter Betroffenenvertreterinnen und Vertreter und Fachleute aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen
  • Anna Lisa Krueger, Betroffenenvertreterin aus dem Raum Berlin, mit einem Abschluss im Gesundheitsbereich, ebenfalls entsandt aus der Betroffenenvertretung
  • Marius Volkmann, Betroffenenvertreter aus Hamburg, tätig im medizinischen Bereich, entsandt aus der Betroffenenvertretung URAK Nord-Ost
  • Udo Wölkerling, ehemaliger Leiter der Fachstelle „Kind im Zentrum“, beteiligt an der Aufarbeitung an der Staatlichen Ballettschule Berlin, berät zudem das Erzbistum Berlin in Präventionsfragen, benannt von der Landesregierung Berlin
  • Holger Stuhlmann, ehemaliger Amtsleiter für Familie, Jugend und Sozialordnung in Hamburg sowie Vorsitzender des Kinderschutzbundes Hamburg, benannt von der Landesregierung Hamburg
  • Ulrike Poppe, Bürgerrechtlerin und ehemalige DDR-Oppositionelle, bis 2017 Landesbeauftragte zur Aufarbeitung in Brandenburg, benannt vom Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
  • Dr. Marie Anne Subklew-Jeutner, Theologin, Pfarrerin und Politikwissenschaftlerin aus Berlin, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Hamburg, benannt von der EKBO
  • Prof. Dr. Barbara Bräutigam, Professorin an der Hochschule Neubrandenburg im Fachbereich Soziale Arbeit mit Schwerpunkt Beratung und Psychologie, benannt von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Beteiligung von Betroffenen

Wenn Sie als betroffene Person interessiert sind, mehr über Aufarbeitung zu erfahren oder in der Betroffenenvertretung der URAK mitzuarbeiten, sind Sie ausdrücklich eingeladen, an den Betroffenenforen der Region teilzunehmen. Diese sollen etwa jährlich stattfinden. Folgende Inhalte werden besprochen:

  • Sie werden über die Entwicklungen zu Prävention, Anerkennung und Aufarbeitung informiert.
  • Sie können die Arbeit der zukünftigen Aufarbeitungskommission verfolgen.
  • Sie können sich über Ihre Themen mit anderen Betroffenen austauschen.
  • Sie können aus Ihrer Mitte Betroffenenvertreter in die Kommission entsenden.
  • Sie können selbst anbieten, für die Vertretung in der URAK zur Verfügung zu stehen. Das bedeutet Einsatz und Aufwand. Über die Entsendung entscheidet das Betroffenenforum gemeinsam.
  • Wir möchten Sie ausdrücklich ermutigen, teilzunehmen. Es ist jederzeit möglich hinzuzukommen.

Manuel Stadtmüller

Leitung der Geschäftsstelle der URAK Verbund Nord-Ost

info@urak-nord-ost.de

Manuel Stadtmüller leitet die Geschäftsstelle der URAK Verbund Nord-Ost. Sein Dienstsitz ist Hamburg und Berlin. Er begleitet als kirchenunabhängiger Koordinator die Arbeit der URAK Nord-Ost sowie die Betroffenenforen. Manuel Stadtmüller ist studierter Psychologe und verfügt über langjährige Erfahrung in der Arbeit mit Betroffenen. Er war als systemisch-integrativer Coach, Deeskalationstrainer und in der therapeutischen Begleitung schutzbedürftiger Gruppen tätig.

Unterschied zwischen Aufarbeitung und Anerkennung

Die Anerkennungskommission der evangelischen Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz befasst sich mit der individuellen Anerkennung von Leid und Unrecht, das Betroffene erfahren haben. Sie führt vertrauliche Gespräche und bietet Anerkennungsleistungen an. Diese Arbeit ist in der Ordnung der Anerkennungskommission der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 18. März 2022 geregelt und wird unabhängig von kirchlichen oder diakonischen Gremien durchgeführt.

Die URAK Nord-Ost hingegen hat den Auftrag, institutionelle Verantwortung zu untersuchen. Sie betrachtet strukturelle Zusammenhänge, Versäumnisse und Verantwortlichkeiten in der Vergangenheit und begleitet diesen Aufarbeitungsprozess unabhängig und regional bezogen.

Durch eine neue Anerkennungsrichtlinie der EKD, die am 29. März 2025 verabschiedet wurde, werden sich auch in der evangelischen Kirche Berlin Brandenburg- schlesische Oberlausitz im Laufe des Jahres Veränderungen im Umgang mit Anerkennungsprozessen ergeben.

Aufgaben der URAK (Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission)

Die folgenden Informationen können Sie auch der Gemeinsamen Erklärung und der Auslegungshilfe zur Gemeinsamen Erklärung entnehmen. Wir möchten Ihnen einen kurzen Überblick ermöglichen. Dies sind die Fragestellungen, denen sich die URAK widmen kann:
  • Quantitative Erhebung von Fällen sexualisierter Gewalt, um deren Ausmaß in den beteiligten Landeskirchen und den Gliederungen der diakonischen Landesverbände zu erkennen.
  • Identifikation von Strukturen, die sexualisierte Gewalt ermöglichen, begünstigen, deren Aufdeckung erschweren oder dies in der Vergangenheit getan haben.
  • Untersuchung und Evaluierung des administrativen und verfahrensrechtlichen Umgangs mit Betroffenen und weiteren Beteiligten in den beteiligten Landeskirchen und diakonischen Landesverbänden und Ermöglichung der individuellen Aufarbeitung Betroffener.
  • Unterstützung, Evaluierung und Beratung der beteiligten Landeskirchen und diakonischen Landesverbände im Hinblick auf die institutionelle Aufarbeitungspraxis und die unabhängige Aufarbeitung konkreter Fälle sowie deren quantitative und qualitative Analyse.
  • Ansprechpartner sein für Betroffene und die Kirchen und Diakonischen Werke in ihrer Region bei ihren Aufarbeitungsbemühungen.

Die Besetzung der URAK (Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission)

Das Gremium soll aus mindestens sieben Personen bestehen:
  • Durch die Betroffenenvertretung werden mindestens zwei betroffene Personen aus dem Raum der Evangelischen Kirche oder Diakonie benannt.
  • Die zuständigen Landesregierungen benennen Expert*innen aus der Zivilgesellschaft, die Verantwortung tragen, zum Beispiel aus Geschichtswissenschaft, Archivwesen, Rechtswissenschaft, Psychologie, Soziologie, Pädagogik oder Theologie oder ähnlichen Bereichen.
  • Weniger als die Hälfte der Kommissionsmitglieder sind Vertreter*innen der Landeskirchen und Landesverbände der Diakonie. Sie werden von dort benannt.
  • Weniger als 50 Prozent der Kommissionsmitglieder dürfen Beschäftigte der Evangelischen Kirche oder der Diakonie sein oder einem ihrer Gremien angehören.

So sollen die Kommissionen arbeiten

Im Grundsatz arbeiten die Kommissionen unabhängig, aber koordiniert. Folgende Instrumente werden in der „Gemeinsamen Erklärung" als Grundlage der Arbeit genannt:
  • Sie können dezentral betroffene Personen anhören.
  • Sie informieren sich über bestehende Studien (insbesondere die ForuM-Studie).
  • Sie können neue Studien mit Zustimmung des Verbunds vergeben.
  • Sie bearbeiten Beschwerden betroffener Personen.
  • Sie erhalten das Recht zur Akteneinsicht.
  • Sie setzen eigene Schwerpunkte je nach Verbund.

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