In der EKBO finden im November dieses Jahres die Ältestenwahlen statt. Für die Sprengel Görlitz und Potsdam wurde ein „Wahlzeitraum“ bis 21. Dezember festgelegt, der Sprengel Berlin wählt am 30. November, also am 1. Advent. Rund 720.000 Kirchenmitglieder ab 14 Jahren sind eingeladen, sich an der GKR-Wahl zu beteiligen.
Es ist ein mehrfacher Neubeginn: Ab jetzt gilt für alle Gemeinden der EKBO der sechsjährige Wahlturnus. Neu ist zudem, dass überall Jugendliche ab 16 Jahren für den Gemeindekirchen- und Ortskirchenrat kandidieren können. Vielfalt in den leitenden Gremien ist erwünscht, und dieses Jahr wird im Sprengel Berlin erstmals die Online-Wahlmöglichkeit fast flächendeckend erprobt.
Was macht Kirche aus? Sie besuchen zum Beispiel einen Gottesdienst in Ihrer Gemeinde, singen im Chor oder hören einfach gern zu bei Konzerten in der Kirche. Eventuell treffen Sie sich ab und an mit anderen im benachbarten Gemeindehaus, übernehmen ein Ehrenamt bei der Kältehilfe oder beim Besuchsdienst im Pflegeheim. Morgens bringen Sie eines Ihrer Kinder in die evangelische Kita. Die Größeren verreisen im Sommer mit der Gemeinde an die Ostsee oder gehen auf Konfifahrt. All das ist Kirche: eine Glaubensgemeinschaft als Möglichkeitsraum für den offenen Austausch und die vorurteilsfreie Begegnung, im Alltag und an Festtagen.
In den Gemeinden arbeiten Haupt- und Ehrenamtliche daran, dass diese gewachsenen Strukturen und die Vielfalt der Angebote reibungslos laufen. Für ein gutes Miteinander aller Beteiligten sorgt der GKR: Er leitet Ihre Kirchengemeinde, plant und gestaltet zusammen mit den Pfarrpersonen Gottesdienste und Andachten, verantwortet die Finanzen, entscheidet über Personalfragen und befasst sich mit der Vermögensverwaltung inklusive der Immobilien.
Dieses mehrköpfige Leitungsgremium besteht aus den in der Gemeinde tätigen Pfarrerinnen und Pfarrern sowie ehrenamtlichen Laien, den sogenannten Ältesten. Sie werden von den Mitgliedern der Kirchengemeinde für sechs Jahre gewählt. Bis zum 30. Mai entscheidet der aktuelle GKR über die Anzahl der zu wählenden Ältesten; bis zum 15. September müssen spätestens die Wahlvorschläge für die Kandidatinnen und Kandidaten eingereicht werden. Die nächste Deadline ist der 26. September: Bis dahin sollten die vorgeschlagenen Personen bestätigt haben, dass sie zur Wahl antreten wollen. Bis spätestens 6. Oktober stellt der GKR dann den Wahlvorschlag auf und gibt der Kirchengemeinde bekannt, welche Kandidatinnen und Kandidaten sich zur Wahl stellen – und wann diese sich den Wahlberechtigten vorstellen, sei es in einem Gottesdienst oder auf der Webseite der jeweiligen Gemeinde.
Eine Liste mit allen Terminen zur Ältestenwahl in der EKBO 2025 finden Sie hier.
In allen Gemeinden der EKBO können sich Kirchenmitglieder ab 16 Jahren zur Wahl stellen. Voraussetzung ist unter anderem, dass sie konfirmiert oder mit den Grundlagen des christlichen Glaubens und des kirchlichen Lebens vertraut sind. Bei Minderjährigen wird die Zustimmung der Sorgeberechtigten benötigt.
In der Regel trifft sich der Gemeindekirchenrat mindestens einmal monatlich abends zu einer Besprechung. Dazu kommt je nach Bedarf die Arbeit in Ausschüssen, die sich mit Fachrichtungen wie Personal, Finanzen, Öffentlichkeitsarbeit, Kita, Bauwesen oder Friedhof beschäftigen. Hier werden Vorlagen erstellt und diskutiert, Protokolle geschrieben und Stellungnahmen formuliert. Wichtig ist dabei, die zur Verfügung stehenden Mittel sinnvoll einzusetzen und die Kirche für die Zukunft fit zu machen.
Das macht viel Arbeit, aber auch Spaß: Die Mitarbeitenden im GKR sind bestens informiert, lernen neue Facetten des Gemeindelebens kennen und können sich aktiv einbringen. Für die einen stehen bei der Gremienarbeit das gemeinschaftliche Erleben und Glaubensfragen im Vordergrund, die anderen freuen sich, dass sie Leitungskompetenz erwerben, die ihnen auch beruflich nutzt, und ihre persönlichen Fähigkeiten und Begabungen sinnvoll einsetzen können.
Alle eint, dass sie die Verantwortung für das (Glaubens-)leben in ihrer örtlichen Gemeinde übernehmen wollen und – im besten Fall – den Blick über den Tellerrand in Richtung anderer Gemeinden wagen.
Wenn Sie Fragen zu diesem verantwortungsvollen Ehrenamt haben oder schon wissen, dass Sie kandidieren möchten, wenden Sie bitte sich an Ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer. Ebenso können Ihnen die Mitarbeitenden in den Gemeindebüros Auskunft geben.
2025 wird im Sprengel Berlin neben der klassischen Brief- und Urnenwahl die Online-Wahlmöglichkeit erprobt. Wahlberechtigt sind rund 380.000 Gemeindeglieder. Die Kirchenkreise Teltow-Zehlendorf und Spandau nehmen nicht teil. Die Wahlberechtigten erhalten auf ihrer Wahlbenachrichtigung die Zugangsdaten. Ab Anfang November bis 23. November gelangen sie über ein Portal zu dem virtuellen Stimmzettel ihrer Kirchengemeinden oder des Wahlbezirks ihrer Kirchengemeinde. Damit wird den Wahlberechtigten eine zeitgemäße Möglichkeit geboten, ihre Stimme abzugeben. Zudem sollen die Gemeindebüros und die Wahlvorstände entlastet werden: Wer digital abstimmt, benötigt keine Briefwahlunterlagen. Die abgegebenen Stimmen werden automatisch gezählt und dem Wahlvorstand am Wahltag zur Verfügung gestellt. Der Zeitraum für die Urnenwahl kann dann am 30. November je nach Größe der Kirchengemeinde auf ein bzw. zwei Stunden verkürzt werden.